Aktueller Inhalt:
Seit 2008 sind die früher selbstständig und weitgehend unabhängig voneinander arbeitenden Dienste der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe in einen ambulanten Sozialen Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen überführt worden, der an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet ist. Er besteht aus den Fachbereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe.