
Wer ist Nebenkläger?
Nebenkläger ist eine Person, die durch eine Straftat verletzt wurde. Allerdings gilt dies nicht bei jeder Straftat, sondern nur bei solchen, die den Verletzten in seiner Privatsphäre oder Persönlichkeit besonders treffen können. Welche Taten dies sind, hat der Gesetzgeber abschließend aufgezählt:
Der Nebenkläger darf nicht nur selbst an der Hauptverhandlung teilnehmen, sondern sich auch einen Rechtsanwalt (den sog. Nebenklägervertreter) als Beistand hinzuziehen oder diesen als Vertreter in die Verhandlung entsenden. Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag auf Staatskosten ein Rechtsanwalt als Beistand beizuordnen, wenn der Nebenkläger Opfer eines Sexualverbrechens oder eines versuchten Tötungsdelikts geworden ist oder wenn er Opfer eines Sexualvergehens oder einer Misshandlung von Schutzbefohlenen geworden ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung das sechzehnte Lebensjahr aber noch nicht vollendet hatte. Wenn die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen nicht vorliegen, kann das Gericht dem Nebenkläger auf seinen Antrag hin Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bewilligen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist, der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist.
Welche Rechte und Pflichten hat der Nebenkläger?
Welche Rechte und Pflichten hat der Nebenkläger?
Der Nebenkläger und der Nebenklägervertreter sind zwar nicht verpflichtet, in der Hauptverhandlung anwesend zu sein, haben hierauf aber ein Recht. Dieses Anwesenheitsrecht kommt ihnen auch dann zu, wenn der Nebenkläger noch als Zeuge aussagen soll.
Dem Nebenkläger kommen folgende Rechte zu:
Nach dem Schluss der Beweisaufnahme können der Nebenkläger oder sein Vertreter im Anschluss an den Schlussvortrag des Staatsanwalts ein Plädoyer halten und in diesem Rahmen auch einen Antrag stellen, wie das Gericht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung den Angeklagten verurteilen soll.