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Auregis

Quelle: © Justiz NRW

Elektronische Registerführung (AuRegis)

Weiterentwicklung und Zusammenführung der Fachverfahren RegisSTAR und AUREG (AuRegis)

Weiterentwicklung der IT-Fachverfahren Aureg und RegisSTAR zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister für alle 16 Bundesländer

Hier gelangen Sie zu einer kleinen Präsentation: https://www.youtube.com/watch?v=Dg0Z6E-o_F4

Ziel des Projekts

Das Projekt AuRegis hat die Entwicklung und Weiterentwicklung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur elektronischen Führung des Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und zukünftig auch des Stiftungsregisters zum Ziel.

AuRegis ist eine Handelsregister-Software, die für den Bund und alle 16 Länder auf Basis einer fachverfahrensübergreifenden Infrastruktur und auf Basis von länderübergreifenden IT-Architekturmodellen in einer serviceorientierten Architektur (soA) der Justiz entwickelt wird.

Mit AuRegis werden die bislang eingesetzten Handelsregister-Fachverfahren RegisSTAR und AUREG zu einem einheitlichen Fachverfahren für alle 16 Länder zusammengeführt. Zudem wird für den Bund das zum 01.01.2026 neu einzuführende Stiftungsregister ebenfalls mit AuRegis realisiert.

Beschreibung des Projekts

In den 16 Ländern werden die Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister in den Registergerichten mit zwei verschiedenen Software-Systemen (RegisSTAR und AUREG) bearbeitet.

Beide Systeme weisen einen hohen Reife- und Automatisierungsgrad auf. Die technische Basis beider Systeme nähert sich jedoch dem Ende ihres Lebenszyklus und muss modernisiert werden. Im Jahr 2011 wurde daher die Entscheidung getroffen, die Fachverfahren Aureg und RegisSTAR zu einem neuen modernen Registerfachverfahren, AuRegis, zusammenzuführen. Dies soll auf Basis einer fachverfahrensübergreifenden Infrastruktur durch ein modulares System realisiert werden.

AuRegis soll die Vorsysteme unter Übernahme der darin geführten Daten weiterführen. Dabei sollen die unterschiedlichen Referenzarchitekturen der Länderverbünde berücksichtigt werden. Die Entwicklung erfolgt dabei in mehreren Phasen (Iterationen).

Projektverlauf

Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik vom 15./16. Mai 2013 wurden die Landesjustizverwaltungen Bayern und Nordrhein-Westfalen kommissarisch beauftragt, eine IT Grundarchitektur zu beschreiben, um das modernisierte Handelsregister-Fachverfahren AuRegis sowie das Datenbankgrundbuch unter gleichen Bedingungen betreiben zu können. In dessen Folge wurde 2014 ein Dienstleister mit der Konzeptionierung einer IT-Grundarchitektur, d.h. der Projektinitialisierung und Spezifizierung der Kernfunktionen des Handelsregisters beauftragt (Iteration 0).

Die Entwicklung von AuRegis und damit das Projekt startete sodann im Sommer 2016 mit der Beauftragung der Iterationen 1 bis 3. In diesen wurden insbesondere das Registerkernsystem sowie Basismodule entwickelt. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit dem Projekt dabag (Datenbankgrundbuch) die Basiskomponenten modelliert und entwickelt.

In den Iterationen 4 und 5 lag der Schwerpunkt auf der Anbindung der Infrastruktursysteme und der Migration von Daten und Akteninhalten der Vorsysteme. Der Schwerpunkt der Iteration 6 war die Vorbereitung der ersten Pilotierung von AuRegis am Amtsgericht Coesfeld. Darüber hinaus mussten die umfangreichen Registerreformen (DiRUG, UmRUG, OZG, MoPeG) vorbereitet werden. Am Ende der Iteration 6 wurden zur Prüfung der Software zwei gemeinsame Abnahmetestcamps beim Entwickler in Essen durchgeführt, bei dem ein neues Software-Release zur Teilabnahme bereitgestellt wurde. Auch wurde AuRegis einem umfassenden Barrierefreiheitstest unterzogen. 

Seit Mitte April 2023 befand sich das Projekt in der Iteration 7, deren Schwerpunkte die weitere Vorbereitung der Fachverfahren auf die umfangreichen Registerreformen sowie die Durchführung der ersten Pilotierung am Amtsgericht Coesfeld waren. Der Go Live für Pilotierung erfolgte am 03.07.2023, indem AuRegis erfolgreich am Amtsgericht Coesfeld in Betrieb genommen wurde. Zuletzt wurde in der Iteration 7 das neu geschaffene Gesellschaftsregister rechtzeitig vor dem 01.01.2024 eingeführt.

Seit dem 25.12.2023 befindet sich das Projekt in der Iteration 8, deren Schwerpunkte die Stabilisierung des Pilotbetriebs am Amtsgericht Coesfeld sowie die Vorbereitungen einer rolloutfähigen AuRegis Version sind. Eine im e²-Verbund rolloutfähige Version von AuRegis ist für 2025 vorgesehen.

Projektorganisation

Die Projektorganisation beschreibt die strukturelle und personelle Zusammensetzung des Projekts, einschließlich der Gremien und Organisationseinheiten, die für die Planung, Steuerung, Koordination und Durchführung verantwortlich sind. In die Projektorganisation von AuRegis sind unter anderem eingebunden:

  • Projektlenkungsausschuss (PLA)
    Der PLA ist das zentrale übergeordnete Entscheidungsgremium für das Projekt AuRegis und von den Ländern mit der Vertragsabwicklung beauftragt worden. Dem PLA obliegt die Planung und Steuerung des Projekts. Dem Projektlenkungsausschuss gehören die Entscheidungsträger der Landesjustizverwaltungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an. Den Vorsitz führt das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Länderbeirat
    Der Länderbeirat ist bei der Arbeitsgruppe Maschinell geführte Register der Bund-Länder-Kommission (BLK) angesiedelt. Durch den Beirat werden bei der strategischen Steuerung und Koordinierung die Interessen der nicht mit der Vertragsabwicklung beauftragten Länder berücksichtigt.
  • BLK-Architekturbüro
    Das Architekturbüro ist eine mit Querschnittsthemen betraute Arbeitsgruppe. Das BLK-Architekturbüro wird beratend tätig und unterstützt bei der technischen und fachlichen Integration auf fachverfahrensübergreifender Ebene. Es macht Vorgaben, um die Konvergenz der Justizverfahren, insbesondere hier von AuRegis zu wahren.
  • Projektleitung
    Die Projektleitung verantwortet die operative Umsetzung des durch den Projektlenkungsausschuss erteilten Projektauftrages und ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Befugnisse für eine ziel- und termingerechte Bereitstellung der gewünschten Projektergebnisse zuständig.
  • Kernteams
    Die fünf eingerichteten Kernteams (Kern- und Nachbarsysteme, Ein-/Ausgänge und Akte, Vorbereitung der Produktion, Architektur und Gewerbeordnung)  bestehen aus Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeitern aus allen Ländern sowie aus Mitarbeitern des Entwicklers. Die Kernteams erarbeiten die fachlichen Anforderungen im Rahmen der einzelnen Entwicklungsphasen. Jedes Kernteam bearbeitet unterschiedliche Themenkomplexe im AuRegis-Projekt.      

Systemkontext

In dem bisherigen Fachverfahren RegisSTAR waren sämtliche Anforderungen an eine elektronische Registerführung integriert. AuRegis wird keinem derartigen monolithischen, sondern einem modularen Systemmodell folgen. Bei dem Designprinzip einer serviceorientierten Architektur (soA) werden Dienste unabhängig voneinander und nur lose gekoppelt zueinander entwickelt, sodass die Dienste unabhängig und wiederverwendbar sind. Eine soA ermöglicht es so, komplexe Systeme flexibel und skalierbar zu gestalten, da nur einzelne Dienste an neu hinzukommende Anforderungen angepasst werden müssen. Die modularen Dienste können durch ihre lose Kopplung zudem in anderen IT Projekten der Justiz eingesetzt werden.

Das neue Fachverfahren AuRegis besteht daher aus dem Registerkernsystem sowie aus weiteren Modulen und Komponenten. Zu dem AuRegis Gesamtsystem gehören:

Fachmodule
Die Fachmodule enthalten die fachspezifischen Funktionalitäten eines Handelsregisters und stellen das Registerkernsystem dar. Fachmodule wie z. B. die Administration, die Register- und Registerblattverwaltung, die Statistik und das Fachmodul Veröffentlichung beinhalten eine klar abgegrenzte fachliche Funktionalität, die zur Kernfunktionalität des Registerkernsystems gehören und über eine festgelegte Schnittstelle verwendet werden.

Basismodule
Basismodule realisieren ebenfalls abgegrenzte fachliche Funktionalitäten, sind jedoch nicht nur für AuRegis, sondern für die Weiterverwendung durch andere Fachverfahren geeignet. Im Gegensatz zu Basiskomponenten werden Basismodule jedoch vorerst nur von AuRegis benötigt bzw. für AuRegis entwickelt. Zu den Basismodulen gehören bspw. die Kopienstelle und die Vorlagenverwaltung.

Basiskomponenten
Basiskomponenten stellen übergreifende und wiederverwertbare Fachlogik für eine Reihe von Fachverfahren bereit und werden von AuRegis neben den Fachmodulen und Basismodulen benötigt. Im Gegensatz zum Basismodul wird eine Basiskomponente zumindest in zwei Fachverfahren tatsächlich eingesetzt. Basiskomponenten wie z. B. die Benutzerrechte-, Fristen- und Personenverwaltung, aber auch die Kostenbearbeitung, die Geschäftsverteilung und die Dokumentengenerierung beinhalten technische oder fachliche Funktionalitäten, die von mehreren Fachverfahren genutzt werden können. Deshalb müssen bei der Realisierung einer solchen Komponente die Anforderungen aller Fachverfahren berücksichtigt werden.

Infrastrukturkomponenten
Infrastrukturkomponenten innerhalb der IT Grundarchitektur der Justiz sind eigenständig verwendbare Softwaresysteme mit einer eigenen Bedienung, die über Schnittstellen an die Fachverfahren angebunden sind und allen Einsatzumgebungen zur Verfügung stehen. Eine Infrastrukturkomponente stellt technische Funktionalitäten bereit und wird in der Infrastruktur der Justiz client- bzw. serverseitig angebunden. Zu den Infrastrukturkomponenten gehören das Textsystem, der Aktenviewer, die Aufgabenliste bzw. das Dokumentenmanagementsystem und die Kommunikationsplattform.

Nachbarsysteme
Nachbarsysteme sind Schnittstellen zu anderen Systemen wie z. B. zum Gemeinsamen Registerportal der Länder, den Kassensystemen oder dem Register Service Bus (RSB) zur Mitteilung von Nachrichten an die europäische Plattform (ECP) im Rahmen der europäischen Registervernetzung (BRIS).


Ansprechpartner Projektgruppe AuRegis

Name

Tätigkeit/
Amtsbezeichnung

Gericht

Erreichbarkeit

Celia
Johnston

Projektleiterin
Richterin am Amtsgericht

AG Essen

0201 803 1570
0151 54345253
celia.johnstonvps@ag-essen.nrw.de

Danyel
Werner

Stellv. Projektleiter;
Rechtspfleger

AG Essen

0201 803 1571
0170 5737996
danyel.wernervps@ag-essen.nrw.de

Anja
Baumann

Justizbeschäftigte

AG Siegen

0160 98435654
anja.baumann@ag-essen.nrw.de

Gudrun
Droller

Rechtspflegerin

AG Aachen

0151 22133646
gudrun.droller@ag-essen.nrw.de

Ulrike
Franz

Richterin am Amtsgericht

AG Steinfurt

0160 7483499
02551 66 147
(AG Steinfurt)
ulrike.Franz@ag-essen.nrw.de

Claudia
Horrichs

Justizbeschäftigte

AG Düren

0201 803 1269
0151 22134517
claudia.horrichs@ag-essen.nrw.de

Manfred
Kals

Rechtspfleger

AG Aachen

0201 803 1574
0151 22135041
manfred.kals@ag-essen.nrw.de

Ebru
Kowatzki

Justizbeschäftigte

AG Essen

0201 803 1519
0151 15274499
ebru.kowatzki@ag-essen.nrw.de

Christoph
Labenski

Richter

LG Hagen

0175 85597610
christoph.labenski@ag-essen.nrw.de

Bärbel Julia
Naedts

Richterin am Amtsgericht

AG Aachen

baerbelJulia.Naedts@ag-essen.nrw.de

Julia
Schiemann

Justizbeschäftigte

OLG Düsseldorf

0171 2032454
julia.Schiemann@ag-essen.nrw.de

Sandra
Schönfeld

Justizbeschäftigte

AG Essen

0151 54258510
sandra.Schoenfeld@ag-essen.nrw.de

Carolin
Smeets

Justizamtsinspektorin

OLG Düsseldorf

0201 803 568
carolin.smeets@ag-essen.nrw.de

Daniel
Solms

Rechtspfleger

AG Siegen

0201 803 1575
0151 21836346
0271 3373 414
(AG Siegen)
daniel.solms@ag-essen.nrw.de

Lydia
Ventker

Justizbeschäftigte

OLG Düsseldorf

0201 803 1572
lydia.ventker@ag-essen.nrw.de

Katrina
Zepper

Richterin am Amtsgericht

AG Dortmund

0160 93051220
katrina.Zepper@ag-essen.nrw.de

Die Geschäftsstelle der Projektgruppe AuRegis können Sie über die E-Mail-Adresse auregis@olg-hamm.nrw.de oder über die bei den Ansprechpartnern aufgeführten Telefonnummern jederzeit erreichen.