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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt die Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens im Rahmen des unter Federführung des Ministeriums der Finanzen stehenden Programms EPOS.NRW fort.
Im Zuge der Reform des Haushaltswesens soll EPOS.NRW das bisherige kamerale Haushaltssystem, das allein auf dem inputorientierten Zahlungsprinzip beruht, ablösen und künftig auch den Ressourcenverbrauch in Verbindung mit den dafür zu erbringenden Verwaltungsleistungen (Produkten) durch eine Kosten- und Leistungsrechnung darstellen. Gleichzeitig sollen moderne Steuerungs-Instrumente wie Ziel- und Budgetvereinbarungen, Budgetierung und Controlling erprobt werden. Um dies zu realisieren, ist das Rechnungswesen auf Grundlage der doppelten Buchführung (Doppik) auf die Integrierte Verbundrechnung umgestellt worden. Den Weg zu einer Modernisierung der Verwaltungssteuerung hat das Kabinett in dem Steuerungskonzept für Phase II konkretisiert.
Der Roll-Out von EPOS.NRW in der gesamten Landesverwaltung (Phase II) ist zum 31.12.2019 abgeschlossen worden. In der Justiz des Landes NRW ist der Roll-Out bereits seit 2017 abgeschlossen. Die Einführung erfolgte sukzessive für die verschiedenen „Budgeteinheiten“ der Justiz, welche den kameralen Haushaltskapiteln entsprechen.
Vor der flächendeckenden Einführung von Produkthaushalten (Phase III) steht noch die Evaluation des Modellversuchs Produkthaushalt aus. Die Budgeteinheit des Justizvollzugs ist seit dem Jahr 2016 Teil des Modellversuchs, bei dem neben dem kameralen Haushalt auch ein Produkthaushalt aufgestellt wird.
In einem künftigen Produkthaushalt werden die Budgets den Budgeteinheiten nicht mehr nach einzelnen Titeln, sondern leistungsorientiert und auf der Grundlage der Informationen der Kosten- und Leistungsrechnung veranschlagt ("Output-Orientierung"). Zudem ist eine Bilanzierung des Landesvermögens beabsichtigt. Bis zur Umstellung auf Produkthaushalte ist weiterhin der kamerale Haushalt führend.
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Steuerungskonzept
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