/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Kostenmarken

Quelle: © Justiz NRW - Fotograf Schütz Bild 30662

Die Elektronische Kostenmarke

Klebemarken waren Gestern

Bisher erforderte der Erwerb von Kostenmarken in Form von Klebemarken den Weg zum Amtsgericht. Die dadurch entstandenen Wege- und Wartezeiten sowie die Abhängigkeit von den Öffnungszeiten der Amtsgerichte sind nun Vergangenheit. Ab sofort besteht die Möglichkeit, über das Internet Elektronische Kostenmarken zu erwerben. Alle notwendigen Infos hierüber – vor allem aus Sicht des Kunden – finden Sie hier in dem Bereich.

Früher erforderte der Erwerb von Kostenmarken in Form von Klebemarken den Weg zum Amtsgericht. Die dadurch entstandenen Wege- und Wartezeiten sowie die Abhängigkeit von den Öffnungszeiten der Amtsgerichte sind nun Vergangenheit. Seit dem 01.10.2010 besteht die Möglichkeit, über das Internet Elektronische Kostenmarken zu erwerben. Seit dem 19.03.2013 besteht auch die Möglichkeit, in einem Erwerbsvorgang eine oder mehrere Kostenmarken (Warenkorb) zu erwerben. Alle notwendigen Infos hierüber – vor allem aus Sicht des Kunden – finden Sie hier in dem Bereich.

Allgemeines
Verwendung von Elektronischen Kostenmarken
Technische Voraussetzungen
Ablauf des Verfahrens
Hinweise zur Zahlungsart
Zugang zur Elektronischen Kostenmarke
Infos und Hilfen
Kontakt

Allgemeines

Die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Kostenmarke bisheriger Art (Klebemarke) zum 01.10.2010 nach einer erfolgreichen Pilotierung durch die Elektronische Kostenmarke abgelöst. Das neue Verfahren ist einfach, effizient und zukunftssicher.
"Jeder" kann seither über das Internet Elektronische Kostenmarken erwerben.
Für den Erwerb ist keine Registrierung des Kunden erforderlich. Voraussetzungen sind lediglich ein Internetzugang mit Standard-Internetbrowser und ein handelsüblicher Drucker.

Verwendung von Elektronischen Kostenmarken

Folgende Kosten können mit der Elektronischen Kostenmarke beglichen werden:

  • Gerichtskosten
  • Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten sowie
  • Geldbeträge nach § 1 Abs. 1 Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO) und die der Justizverwaltung zuerkannten Geldauflagen nach § 18 Abs. 1 EBAO, wenn sie nicht der Kasse zur Einziehung überwiesen worden sind.

Die Elektronische Kostenmarke ist insbesondere für eilbedürftige Verfahren vorgesehen, die eines Kostenvorschusses bedürfen. Zahlungen mit Elektronischen Kostenmarken sind schnell ausgeführt, von der Behörde schnell verbucht und können somit das gerichtliche Verfahren beschleunigen. Eine Zahlung mit der Elektronischen Kostenmarke ist dagegen nicht für Forderungen geeignet, für die bereits gerichtliche Kostenrechnungen ausgestellt wurden.

Technische Voraussetzungen

Der Zugriff auf das Justizportal zum Erwerb von Elektronischen Kostenmarken erfolgt über das Internet. Aus technischer Sicht wird daher lediglich ein handelsüblicher, internetfähiger PC mit einem gebräuchlichen Internet-Browser vorausgesetzt. Besondere Sicherheitseinstellungen sind nicht erforderlich.
Zur Anzeige der Quittung in Form einer PDF-Datei benötigen Sie einen Reader, den Sie im Internet kostenfrei herunterladen können.

Ablauf des Verfahrens

Die Elektronische Kostenmarke kann im Gegensatz zu den bisherigen Klebemarken bequem von "zu Hause" erworben werden. Hierzu ruft der Kunde über eine Internetadresse das Justizportal der Elektronischen Kostenmarke auf. Eine Autorisierung ist dabei nicht erforderlich. Der Kunde kann wählen, ob er eine oder mehrere Kostenmarken (Warenkorb) über frei wählbare Beträge erwerben möchte. Danach muss nur noch die Zahlungsart ausgewählt werden.  Hier stehen in der derzeitigen Version die Bezahlarten der Kreditkarte oder der Überweisung zur Verfügung. Jede Elektronische Kostenmarke hat eine eindeutige Kostenmarken-Nummer. Die Quittung über den Erwerb der Kostenmarke(n) und die Kostenmarke(n) nebst Barcode(s) kann/ können als PDF-Datei ausgedruckt oder auch abgespeichert werden.

Wird nun ein Ausdruck der elektronischen Kostenmarke, Barcode oder lediglich die Kostenmarkennummer einer Elektronischen Kostenmarke bei einer Behörde eingereicht, prüft der durch die dortige Organisation festgelegte Sachbearbeiter durch Aufruf und Autorisierung in dem entsprechenden Justizportal, ob die Kostenmarke bereits bezahlt wurde. Dies geschieht mittels Suchfunktion der eindeutigen Kostenmarkennummer durch manuelle Eingabe der Nummer oder durch Einscannen eines Barcodes. Ist die Kostenmarke bezahlt und noch nicht für ein anderes Verfahren eingesetzt worden, entwertet der Sachbearbeiter die Kostenmarke durch Eingabe des Aktenzeichens für diesen Vorgang. Mit diesem Akt kann dieselbe Kostenmarkennummer nun keinem anderen Verfahren mehr zugeordnet werden.

Nach oben
Hinweise zur Zahlungsart

Bei der Zahlungsart Überweisung fallen keine Gebühren an. Bevor die Zahlung bei der Justiz eingeht und die Kostenmarke als bezahlt gilt, kann es unter Umständen mehrere Tage dauern (üblicher Überweisungsweg). Im Verwendungszweck sollte an erster Stelle immer die Rechnungsnummer über den Erwerb der Elektronischen Kostenmarke(n) angegeben werden. Im Anschluss an die Rechnungsnummer kann bei Bedarf auch noch ein eigenes Geschäftszeichen genannt werden.
Wird eine Elektronische Kostenmarke (Ausdruck der Elektronischen Kostenmarke, Kostenmarkennummer oder Barcode) sofort im Anschluss an den Erwerb bei Gericht eingereicht, kann das Verfahren natürlich erst nach tatsächlichem Zahlungseingang bearbeitet werden.

Optional besteht die Möglichkeit, eine E-Mail Anschrift anzugeben, um über den Zahlungseingang bei der Justiz unterrichtet zu werden.
Kostenmarken, die mit einer gültigen Kreditkarte gekauft werden, führen zu einer tatsächlichen Belastung der angegebenen Kreditkarte.

Zahlungen per Kreditkarte gelten als sofort bezahlt. Das Gericht bzw. die Behörde kann daher sofort nach Erhalt der Kostenmarke die Arbeit aufnehmen.
Optional kann der Kunde für die spätere Kreditkartenabrechnung ein eigenes Geschäfts- oder Aktenzeichen angeben.

Nach oben
Zugang zur Elektronischen Kostenmarke

Hier erhalten Sie den Link zum Justizportal für den Erwerb von Elektronischen Kostenmarke für Kunden:
https://www.kostenmarke.justiz.de externer Link, öffnet neues Browserfenster

Bei Bedarf sollte der Link zu der benötigten Webseite im Webbrowser als Favorit bzw. Lesezeichen oder als Bookmark angelegt werden. Darüber gelangen Sie immer mit einem Klick zur Anmeldeseite.

Infos und Hilfen

Informationen und Anleitungen
Nähere Informationen, Bestimmungen und Muster.
Hilfestellungen für Kunden
U. a. mit Anleitungen zum Erwerb, Entwerten der Elektronischen Kostenmarke.

Nach oben
Kontakt

Für weitere Informationen und Anregungen zur Optimierung dieses Verfahrens stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen der Projektgruppe des Verfahrens im Oberlandesgericht Hamm - Zentrale Zahlstelle Justiz -  jederzeit gerne zur Verfügung.

Oberlandesgericht Hamm
- Zentrale Zahlstelle Justiz -
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Telefax:  +49 2381 272-7712
E-Mail Adresse: kostenmarke@olg-hamm.nrw.de