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II.6

Bestand rechtsmedizinischer Institute/Verbesserung der ärztlichen Leichenschau

Bestand rechtsmedizinischer Institute/Verbesserung der ärztlichen Leichenschau

(Berichterstattung: Sachsen-Anhalt)

1.
Die Justizministerinnen und Justizminister verfolgen seit Jahren mit Sorge die Reduzierung rechtsmedizinischer Kapazitäten durch Schließungen und Teilschließungen rechtsmedizinischer Institute der Hochschulen der Länder.

Wie schon auf ihrer 71. Konferenz vom 24. und 25. Mai 2000 in Potsdam weisen sie mit allem Nachdruck darauf hin, dass ein weiterer Rückbau rechtsmedizinischer Institute und Einrichtungen dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung, insbesondere der Aufklärung schwerer Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, zuwider läuft.

Sie weisen in diesem Zusammenhang auf die von den Konferenzen der Innenministerinnen und Innenminister, der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, der Kultusministerinnen und Kultusminister und der Justizministerinnen und Justizminister beschlossene Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der ärztlichen Leichenschau hin. Gerade auch hier erfüllt die Rechtsmedizin zentrale Aufgaben.

2.
Die Justizministerinnen und Justizminister halten es daher für unabdingbar, die bestehenden rechtsmedizinischen Institute zu erhalten. Sie bitten die zuständigen Fachminister der Länder, weiteren Schließungen rechtsmedizinischer Institute entgegen zu treten.