
Der Gesetzgeber hat nach dem verfassungsrechtlichen Justizgewährungsanspruch dafür Sorge zu tragen, dass auch die mittellose Partei in die Lage versetzt wird, ihre Belange in einer dem Gleichheitsgebot entsprechenden Weise im Rechtsstreit geltend zu machen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen unabhängig von ihrem Einkommen ihre Rechte durchsetzen können. Gleicher Zugang zum Recht setzt den gleichen Zugang bereits zur Rechtsberatung im Vorfeld eines Rechtsstreits voraus. Insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von SGB II – Leistungen bedürfen ausreichender Beratungsmöglichkeiten.
Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Änderungen im Prozesskosten- und Beratungshilferecht diesen Maßstäben gerecht werden und der Zugang zum Recht auch für die Schwächeren in der Gesellschaft nicht erschwert wird.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Explizit enthält das Grundgesetz nämlich solche Rechte nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Rechte der Kinder durch Interpretation des Artikel 6 Abs. 2 GG wiederholt hervorgehoben, zuletzt in seiner Entscheidung zur Pflicht eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind. Danach hat jedes Kind eigene Würde und eigene Rechte. Als Grundrechtsträger hat es Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen, und ein Recht darauf, dass seine Eltern der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auch nachkommen. Das Kind hat Anspruch auf den Schutz des Staates und die Gewährleistung seiner grundrechtlich verbürgten Rechte. Daraus folgt, dass das Wohl der Kinder bereits jetzt zentrales Schutzgut des Artikels 6 GG ist. Diese Grundrechtsposition sollte sich aber auch aus dem geschriebenen Text des Grundgesetzes ergeben. Die ausdrückliche Benennung von Kinderrechten auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Schutz und auf Förderung in unserer Verfassung würde in der Gesellschaft ihre Wirkung nicht verfehlen. Wir kümmern uns um die Kinder in unserem Land. Wir verbessern ihre Situation und festigen ihre Stellung als gleichberechtigte Subjekte.
Wir streben die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung und der Betreuungsvereine sowie die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft „Rechtliche Betreuung“ an. Die unter Betreuung zu stellenden Menschen gehören sicherlich zu denjenigen, denen die Gesellschaft und der Staat Unterstützung schulden. Ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen ist eine Aufgabe, die schon in einem sehr frühen Stadium beginnen muss. Dazu gehört es beispielsweise auch, das Bewusstsein in der Gesellschaft dafür zu schärfen, dass ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben durch eine Vorsorgevollmacht im Interesse aller ist.
Wir sind der Auffassung, dass jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen ein Recht auf gesundes und bezahlbares Wohnen hat. Mithin werden wir keine Veränderungen im Mietrecht zum Nachteil der Mieter unterstützen. Wir werden durch die Wiedereinführung der Kündigungssperrfristverordnung den Mieterschutz landesweit verbessern. Daneben gilt es, die Mieterrechte durch Stärkung der rechtlichen, gegebenenfalls auch der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen den Anforderungen des gesellschaftlichen Wandels und neueren Erscheinungsformen von technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Kein Opfer einer Straftat darf vergessen werden. Die vorhandenen Instrumente des Opferschutzes werden wir deshalb konsequent anwenden und ihre Ausweitung prüfen. Um Opfern von Straftaten bürgernah, unbürokratisch und wirksam helfen zu können, wollen wir eine "Stiftung Opferhilfe Nordrhein-Westfalen" errichten. Die Stiftung soll materielle Hilfe außerhalb bestehender gesetzlicher Regelungen leisten. Denn wir wissen, dass erlittene körperliche oder materielle Schäden bisher oft nicht vollständig ausgeglichen werden. Mit der Errichtung der "Stiftung Opferhilfe Nordrhein-Westfalen" wird endlich anerkannt, dass die Bedürfnisse der Opfer über das Strafverfahren und gesetzlich normierte Ansprüche hinausgehen.
Es gilt, wirkungsvoll und nachhaltig vor Gewalt zu schützen, insbesondere vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Wir werden daher Täterarbeit - ein unterstützendes Angebot zur Verhaltensänderung für gewalttätige Männer - fördern. Denn Ziel der Täterarbeit ist die Vermeidung erneuter Gewaltausübung. Täterarbeit kann damit in Fällen häuslicher Gewalt, von der überwiegend Frauen und Kinder betroffen sind, einen wirksamen Beitrag zum Opferschutz leisten.
Wir wollen, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, Akzente in der Bekämpfung von Gewalt im Geschlechterverhältnis setzen und hierzu eine gezielte Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit leisten. Dies beinhaltet die Fortsetzung der Arbeit der Expertengruppe Opferschutz Nordrhein-Westfalen. In diesem Beratungsgremium der Landesregierung wird das Fachwissen vieler Experten gebündelt und zusammengeführt. Von ihr gehen wichtige Impulse und Anregungen zur Verbesserung des Opferschutzes aus. Die Landesregierung begrüßt, dass sich die Expertengruppe derzeit u. a. mit den wichtigen Themen "Sexualisierte Gewalt" und "Stalking" befasst. Im Frühjahr 2011 wird die Landesregierung den zweiten nordrhein-westfälischen Aktionstag "pro Opfer" ausrichten. Durch eine feste Etablierung dieses Aktionstags werden wir die Vernetzung aller mit Fragen des Opferschutzes befasster Institutionen des Landes und den regelmäßigen fachlichen Austausch zwischen ihnen fördern.
Bereits im September dieses Jahres hat die Landesregierung beschlossen, für Nordrhein-Westfalen erstmalig einen Opferschutzbericht unter Federführung des Justizministeriums zu erstellen. Dieser Bericht wird es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich einen umfassenden Überblick über die Rechtslage sowie die Maßnahmen und Projekte der Landesregierung zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer von Straftaten in Nordrhein-Westfalen zu verschaffen. Zudem soll aufgezeigt werden, wo weiterer Handlungsbedarf besteht und welche weiteren Projekte die Landesregierung zur Verbesserung des Opferschutzes zu realisieren beabsichtigt.
Wir setzen uns im Bundesrat, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, für die sog. Bestätigungslösung1 bei unerlaubter Telefonwerbung und die sog. „Button“-Lösung2 zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet (z.B. Abo-Fallen, kostenpflichtige Downloads aufgrund irreführender Web-Site-Gestaltungen u.v.m.) ein. Zwecks Eindämmung unerlaubter Telefonwerbung hat die Landesregierung im September 2010 einen Gesetzentwurf zur Einführung der Bestätigungslösung („Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung“, BR-Drs. 557/10) beim Bundesrat eingebracht; die Beratungen über den Gesetzentwurf sind in den Ausschüssen jedoch zunächst vertagt worden. Außerdem setzt sich die Landesregierung im Bundesrat zwecks effektiverer Bekämpfung der "Internetabzocke" für die „Button“-Lösung ein. Die Ausschussberatungen über einen entsprechenden Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz („Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet“, BR-Drs. 453/10) sind noch nicht abgeschlossen.
1 Im Zusammenhang mit nach § 7 UWG unlauterer Telefonwerbung geschlossene Verträge sollen erst wirksam werden, wenn sie im Anschluss an das Telefonat von dem Verbraucher „in Textform“ (Brief, E-Mail, Fax etc.) bestätigt werden.
2 Danach soll ein im Internet geschlossener Vertrag nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher vor Ver-tragsschluss einen gesonderten, besonders hervorgehobenen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit erhalten und durch Anklicken (> „Button“) bestätigt hat.
Der Schlüssel zur Erfüllung von Klimaschutzzielen im Wohnungsbau liegt im vorhandenen Gebäudebestand. Die Landesregierung will deshalb, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, durch diverse Maßnahmen die energetische Erneuerung des Gebäudebestandes forcieren. Unter anderem soll, um private Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden zu erleichtern, das Nachbarrechtsgesetz des Landes geändert werden, das sich im Einzelfall derzeit als Sanierungshemmnis erweisen kann. Konkret handelt es sich um das Problem der nachträglichen Aufbringung von Wärmedämmung an Gebäuden, die bis zur Grundstücksgrenze reichen. Das Nachbarrechtsgesetz sieht bisher keine spezialgesetzliche Duldungspflicht des Nachbarn für energetische Maßnahmen vor, die in sein Grundstück hineinragen. Derartige Maßnahmen sollen nach Vorstellung der Landesregierung künftig, wenn sie eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes bewirken, unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechts des Nachbarn auf Grundlage bestimmter Voraussetzungen zulässig sein. Unter Einbindung der Ministerien für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr sowie für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird unter Federführung unseres Hauses deshalb zurzeit an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet.
Eine zügige Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen erfordert keine grundlegende Umstellung des bewährten Gerichtsvollzieherwesens. Angesichts der hoheitlichen Eingriffsbefugnisse und der damit verbundenen Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie zur Vermeidung erheblicher Kostensteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger wird es keine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens geben.
Die Landesregierung wird alternative Streitschlichtungsmodelle weiter ausbauen und fördern. Moderne Verfahren zur Konfliktlösung, wie insbesondere die Mediation, bereichern insbesondere die Fortbildung junger Richterinnen und Richter und können in geeigneten Fällen eine zeit- und kostensparende Alternative zur gerichtlichen Streitentscheidung sein. Im Rahmen der prozessbegleitenden Mediation werden wir die Zusammenarbeit zwischen der Justiz und der Anwaltschaft intensivieren. Dabei verfolgen wir das Ziel, den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine Wahlmöglichkeit zwischen dem herkömmlichen Prozess und der Streitschlichtung durch anwaltliche oder richterliche Mediation zu eröffnen.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten mahnen Fachleute Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der bei jedem Todesfall durch einen Arzt vorzunehmenden äußeren Leichenschau an. Seriöse Schätzungen gehen von einer Vielzahl von Fällen aus, in denen Ärzte irrtümlich eine natürliche Todesart feststellen. Nur dann, wenn die die Leichenschau durchführende Ärztin bzw. der Arzt die Todesart zutreffend qualifiziert, haben die zuständigen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, einen fremdverschuldeten Todesfall aufzuklären. Die Landesregierung wird die seit langem überfällige Reform der landesrechtlichen Regelungen zur Durchführung der äußeren Leichenschau in Angriff nehmen. Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass Tötungsverbrechen nur deshalb unentdeckt bleiben, weil seit Jahren diskutierte Reformen nicht umgesetzt werden.