NRW-Justiz:  Gefahr von Rechts

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Gefahr von Rechts

Prävention durch Aufklärung im Rechtskundeunterricht

Die Justiz - und hier vor allem die Strafrechtspflege - trägt bei der Bekämpfung des Rechtsradikalismus besondere Verantwortung. Dessen sind sich alle hiermit befassten Justizangehörigen in hohem Maße bewusst. Der gelegentliche Vorwurf an die Justiz, sie sei auf dem rechten Auge blind, trifft nicht zu. Verfahren aus dem Bereich rechtsextremistischer Kriminalität werden zügig und entschlossen verfolgt. Kein Angehöriger der rechtsextremistischen - wie auch jeder anderen extremistischen - Szene kann mit Nachsicht rechnen. Jeder Täter sollte sich des hohen Risikos einer raschen und empfindlichen Verurteilung stets bewusst sein. Bei der konsequenten Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten ist auch weiterhin ein wehrhafter Rechtsstaat gefragt; rechtsextremistischen Umtrieben muss mit Konsequenz und - wenn nötig - auch mit Härte begegnet werden. Strafgesetzbuch und Jugendgerichtsgesetz bieten hierzu ausreichende Mittel.

Aber: die Ursachen des Rechtsextremismus sind gesamtgesellschaftlicher Natur. Es wäre daher vermessen, dem Rechtsextremismus allein mit repressiven Maßnahmen der Strafverfolgung begegnen zu wollen, so notwendig eine konsequente und zügige Strafverfolgung auch ist. Einstellungen und Ideologien lassen sich nicht einfach verbieten. Friedliches Zusammenleben und rechtsstaatliche Überzeugungen können nicht verordnet werden.

Das Justizministerium setzt im Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit auch auf Prävention durch Aufklärung im Rechtskundeunterricht.

Dennoch reichen allein staatliche Maßnahmen - ob sie nun präventiven oder repressiven Charakter haben - nicht aus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt zu bekämpfen. Es bedarf vielmehr einer gesellschaftlichen Diskussion, in der die Ursachen rechtsextremistischer Gesinnung offen gelegt und analysiert werden müssen. Alle gesellschaftlichen Kräfte bleiben aufgefordert, sich an dieser Diskussion zu beteiligen, um den braunen Sumpf auszutrocknen.


 

 

Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung III, Stand:2012
 

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