NRW-Justiz:  Erste juristische Staatsprüfung

Kopfbild Justizministerium

Erste juristische Staatsprüfung/Staatliche Pflichtfachprüfung

bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln
Paragrafenzeichen und Gesetzbuch © Aintschie - Fotolia..com

Studierende, die ihr Studium bis zum 30.06.2003 aufgenommen und sich bis zum 01.07.2006 zur Prüfung gemeldet haben, legen das erste juristische Staatsexamen nach "altem" Ausbildungsrecht (JAG und JAO NRW 1993) ab. Liegt die Aufnahme des Studiums oder die Meldung zur Prüfung nach diesen Stichtagen, ist die erste Prüfung nach "neuem" Ausbildungsrecht zu absolvieren (JAG NRW 2003). Die erste Prüfung besteht in diesem Fall aus einer Schwerpunktbereichsprüfung, die von den Universitäten abgenommen wird, und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

In Nordrhein-Westfalen wird die erste juristische Staatsprüfung (JAG und JAO NRW 1993) bzw. die staatliche Pflichtfachprüfung (JAG NRW 2003) vor einem der den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln angegliederten Justizprüfungsämter abgelegt. Deren Anschriften und Telefonnummern (Zentralen der Oberlandesgerichte) lauten:

Der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes bei dem
Oberlandesgericht Düsseldorf  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4971-0

Der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes bei dem
Oberlandesgericht Hamm   externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Tel.: 02381/272-0

Die Vorsitzende des Justizprüfungsamtes bei dem
Oberlandesgericht Köln   externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel.: 0221/7711-0

Bewerberinnen und Bewerber können sich zur ersten juristischen Staatsprüfung bzw. zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden

a)
bei dem Justizprüfungsamt, dessen Bezirk sie durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehungen angehören;

b)
bei einem der drei vorbezeichneten Justizprüfungsämter nach ihrer Wahl, soweit sie an einer Universität in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei Semester Rechtswissenschaft studiert haben.

Wird die Bewerberin oder der Bewerber von einem Justizprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen zur Prüfung zugelassen, so ist dieses Amt für das weitere Prüfungsverfahren ausschließlich zuständig. Nicht von einem nordrhein-westfälischen Prüfungsamt zur Prüfung zugelassen wird eine Bewerberin oder ein Bewerber, solange ein Prüfungsverfahren bei einem Prüfungsamt in Deutschland anhängig ist.

Die Vorsitzenden der Justizprüfungsämter entscheiden über alle Zulassungsvoraussetzungen zur ersten juristischen Staatsprüfung bzw. zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Sie befinden auch über die Voraussetzungen eines Freiversuchs. In allen diesbezüglichen Fragen sollte man sich unmittelbar an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden desjenigen Prüfungsamtes wenden, in dessen Bezirk man die Prüfung ablegen möchte.

Weitere Informationen zur Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung, zur staatlichen Pflichtfachprüfung und zum jeweiligen Prüfungsverfahren finden Sie auf den Websites der oben genannten Justizprüfungsämter.


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen