NRW-Justiz:  Beispiel für eine Klausurladung

Kopfbild Justizministerium

Beispiel für eine Klausurladung

Anschrift

 

 

Zweite juristische Staatsprüfung

Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

 

 

Anrede

 

 

hiermit werden Sie für jeweils 9:00 Uhr zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen:

 

 

Daten der Klausuren

 

 

zum

 

 

Klausurenort

 

 

Wegen der Einlasskontrolle und der damit verbundenen Verzögerungen bitte ich, bereits gegen 8:30 Uhr anzureisen.

Für die Anfertigung der schriftlichen Arbeiten wird Ihnen die 

 

 

Kennziffer

 

 

zugeteilt. Die Kennziffer bitte ich sorgfältig zu verwahren, da anhand der Kennziffer unter www.jusitz.nrw.de (justizministerium / landesjustizprüfungsamt / 2. juristische staatsprüfung / termine) die Klausurenblöcke und mündlichen Termine vorab bekannt gegeben werden.

Die Aufsichtsarbeiten dürfen bis auf die Angabe der Kennziffer keine Hinweise auf Ihre Person enthalten. Wegen der Folgen eines entschuldigten oder unentschuldigten Fernbleibens verweise ich auf die §§ 21 JAG, 56 JAG und auf das anliegende Merkblatt „Weisungen für die Anfertigung von Aufsichtsarbeiten“. Bei der Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten sind diese Weisungen ebenfalls zu beachten.

Wollen Sie eine Arbeit nicht abliefern, haben Sie dies der Aufsicht unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Dabei sind der Aufgabentext, das Konzept und bereits angefertigte Teile der Arbeit abzuliefern.

Sollten Sie zur Fertigung einer Aufsichtsarbeit - auch unverschuldet - nicht rechtzeitig erscheinen können, haben Sie sich auf jeden Fall im Klausursaal einzufinden und weitere Weisungen der Aufsicht abzuwarten.

Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie in der Lage sein müssen, sich bei der Anfertigung jeder Aufsichtsarbeit und bei mündlichen Prüfungsterminen (auch als Zuhörerin oder Zuhörer) durch gültigen Personalausweis und durch Vorlage dieses Schreibens auszuweisen.

Hiermit wird für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten die Dienstreise genehmigt. Die Erstattung der Reisekosten erfolgt auf Antrag durch das zuständige Oberlandesgericht.

Wohnortwechsel sind von Prüflingen, die sich im Prüfungsverfahren befinden, auf dem Dienstweg und parallel dem LJPA direkt mitzuteilen.

Hinweis für schwerbehinderte Prüflinge:

Schwerbehinderte Prüflinge werden darauf hingewiesen, dass auf Antrag die äußeren Prüfungsbedingungen behindertenspezifischen Besonderheiten angepasst werden können, soweit derartige Erleichterungen erforderlich sind, um behinderungsbedingte Beeinträchtigungen im Prüfungsverfahren auszugleichen. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig – soweit sie sich auf die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten beziehen, unmittelbar nach Erhalt dieser Ladung – beim Landesjustizprüfungsamt zu stellen. Art und Umfang der Behinderung sind durch amtsärztliches Zeugnis oder Bescheid des Versorgungsamtes nachzuweisen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dieser Ausdruck wurde im automatisierten Verfahren erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

 

 

Zur effektiven Abwicklung des Prüfungsverfahrens werden Ihre Daten beim Landesjustizprüfungsamt erfasst und gespeichert. Eine Weiterleitung oder Auskunft erfolgt nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


 
 

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