
In Umsetzung des neuen Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2003 (GV. NRW. S. 135, ber. S. 431) waren sämtliche Ausbildungspläne für den juristischen Vorbereitungsdienst grundlegend zu überarbeiten. Die neuen Ausbildungspläne, die nachstehend abgerufen werden können, finden Anwendung auf die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren, die am 1. Juli 2003 oder später eingestellt worden sind.
Der Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes nach neuem Recht insgesamt sowie die Stationen und Arbeitsgemeinschaften sind in den beiden letzten Übersichten tabellarisch dargestellt: