Zum Testamentsregister 
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat zum 01.01.2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen
erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind.
Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
Auskunft aus dem Register erhalten nur Gerichte und Notare.
Alle Informationen zum Nachlassverfahren
Unter anderem zum Erbscheinverfahren, Rechtsfragen der Totensorge, zur gesetzliche Erbfolge und zur Erbfolge nach Testament und Erbvertrag.