
Die Möglichkeit, elektronische Nachrichten im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren per Diskette einzureichen, wird zum 31.3.2011 bei den beiden Zentralen Mahngerichten in Nordrhein-Westfalen wegfallen.
Die inzwischen recht geringe Verbreitung des Mediums Diskette sowie der verhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand für die wenigen noch eingehende Disketten haben dazu geführt, dass die Amtsgerichte Euskirchen und Hagen - wie auch andere der zentralen Mahngerichte - die Verarbeitung von Disketten zum 31.3.2011 einstellen.
Mit der Option, Antragsdaten über das elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) per Internet zu übertragen, steht eine zeitgemäße, sicherere und leistungsfähige Alternative zum Datenaustausch bereit.