NRW-Justiz:  Änderungen der Datensatzformate

Kopfbild Justizministerium

Änderungen der Datensatzformate

Ab dem 1.1.2011 stehen alte Datensatzformate nur noch eingeschränkt zur Verfügung

Im Zuge der Neufassung der drei Folgeanträge

  •  "Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids",
  •  "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids"
  •  "Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheids"

zum 01.01.2011 wurden von der Koordinierungsstelle für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren für die im Mahnverfahren verwendeten Datensatzformate folgende Gültigkeitsregeln festgelegt.

Betroffener Bereich Format/Version noch gültig bis
MB-Antrag 3 / 3.2.0 31.12.2011
Folge-Anträge 3 / 3.2.0 31.12.2011
Nachrichten der Gerichte 3 / 3.2.0 31.12.2010
 
MB-Antrag 3 / 3.3.0  
Folge-Anträge 3 / 3.3.0 31.12.2011
Nachrichten der Gerichte 3 / 3.3.0 31.12.2010
 
MB-Antrag 4 / 4.0.00  
NEMB-, VB- und NEVB-Anträge* 4 / 4.0.00 31.12.2012
NEMB-, VB- und NEVB-Anträge 4 / 4.1.00  
Sonstige Folge- Anträge 4 / 4.0.00  
Nachrichten der Gerichte 4 / 4.0.00  

Das bedeutet:

  • Alle Mahngerichte erstellen ab 01.01.2011 ihre Nachrichten
    ausschließlich im Format 4 (Version 4.0.00 im Dateivorsatz)
  • Sämtliche Anträge Version 03.2.0 und Folgeanträge Version 03.3.0
    können nur noch bis zum 31.12.2011 eingereicht werden

Ab 01.01.2012 sind nur noch die folgenden Anträge möglich:

  • Alle Anträge im Format 4
  • Mahnbescheidsanträge im Format 3 (Version 03.3.0)

In den meisten Fällen kann davon ausgegangen werden, dass die aktuellen Versionen der eingesetzten Anwalts- oder Branchensoftwareprodukte Daten in der jeweils aktuellen Fassung empfangen und erstellen können. Unter Umständen müssen dazu entsprechende Einstellungen vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen oder bei Fragen an den Herstellersupport der von Ihnen eingesetzten Software.


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen