NRW-Justiz:  Neue Vordrucke "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheidsantrags", Fassung 1.6.10

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Neue Vordrucke "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheidsantrags", Fassung 1.6.10

Für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren wurde eine neue Vordruckfassung "1.6.2010" für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eingeführt.

Vordrucke der bisherigen Fassung "1.1.2009" können noch bis zum 31.12.2010 benutzt werden; ältere Fassungen können nicht mehr genutzt werden.

Für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister gilt weiterhin die Verpflichtung, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in elektronischer Form einzureichen.


 
 

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