
Für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren wurde eine neue Vordruckfassung "1.6.2010" für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eingeführt.
Vordrucke der bisherigen Fassung "1.1.2009" können noch bis zum 31.12.2010 benutzt werden; ältere Fassungen können nicht mehr genutzt werden.
Für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister gilt weiterhin die Verpflichtung, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in elektronischer Form einzureichen.