
Zur Vereinfachung der Antragstellung werden von den Amtsgerichten verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Das gesamt Verfahren einschließlich aller Vordruckmuster ist in der Informationsbroschüre zum Mahnverfahren beschreiben.
Zur vereinfachten Antragstellung können Sie eine Kennziffer benutzen.
Beachten Sie bitte, dass die amtlichen Formulare nicht zum Download zur Verfügung gestellt werden können. Zur Stellung des Mahnbescheids kann statt dessen die Anwendung online-Mahnantrag benutzt werden.
Herausgegeben wird die Broschüre von der Koordinierungsstelle für das Mahnverfahren beim Justizministerium Baden-Württemberg.
Sie können die Broschüre im PDF-Format herunterladen oder ein gedrucktes Exemplar bei dem für Sie zuständigen zentralen Mahngericht anfordern.
Eine Kennnziffer ist wie eine "Kundennummer" des Mahngerichts. In Ihr sind die Daten des Antragstellers oder eines Prozessbevollmächtigten gespeichert. Enthalten sind unter anderem:
Eine Kennziffer muss zwingend benutzt werden, wenn Anträge im Wege des elektronischen Datenaustausches, z.B. über eine Fach- oder Anwaltssoftware gestellt werden sollen. Darüberhinaus ist eine Benutzung der Kennziffer im Mahnverfahren nicht erforderlich ( im Barcode- oder Onlineverfahren sowie bei der Antragstellung über Formulare). Eine Ausnahme stellen jedoch Kosten- oder Gebührenbefreite Antragsteller dar: Ihre Gebührenfreihait kann nur berücksichtigt werden, wenn die entsprechend erteilte Kennziffer benutzt wird.
Vorteile der Verwendung eine Kennziffer:
Es gibt unterschiedliche Kennziffern für Antragsteller und Prozessbevollmächtigte, dementsprechend stellt Ihnen die Amtsgericht auch zwei Formulare "Antrag auf Erteilung einer Kennziffer" zur Verfügung:
Bitte richten Sie den Antrag an das entsprechende Mahngericht (Amtsgericht Hagen, 58081 Hagen o d e r Amtsgericht Euskirchen, 53878 Euskirchen).
Kennziffern für Prozessbevollmächtigte können grundsätzlich bei jedem Mahngericht mit Ausnahme der Amtsgericht Hamburg und Uelzen benutzt werden. Einschränkungen betreffen lediglich den Gerichtskosteneinzug und den Ausbaugrad für den elektronischen Datenaustausch.
Die Hinweise zum elektronischen Datenaustausch geben einen Überblick über die einzelnen Übertragungsmöglichkeiten und erklären Umfang und Ablauf der Datenübermittlung.