NRW-Justiz:  Mahnbescheid

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Mahnbescheid

Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner zusammen mit einem  Widerspruchsvordruck zugestellt und enthält die Forderungen des Antragstellers gegen den Antragsgegners, einschließlich aller Zinsen, Nebenforderungen und auch der Gerichtskosten.

Der Antragsteller erhält keine Abschrift des Mahnbescheids, sondern nur eine kurze Nachricht über den Erlass.


 
 

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