NRW-Justiz:  Vollstreckungsbescheid

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Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid wird in zwei Ausfertigungen erteilt: In der Regel wird eine Ausfertigung an den Antragsgegner förmlich zugestellt; eine andere erhält der Antragsteller mit einem Vermerk über die erfolgte Zustellung (falls die Zustellung durch das Amtsgericht nicht gewünscht wird, erhält der Antragsteller beide Ausfertigungen).

 
 

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