Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids wird zusammen mit der Benachrichtigung über die Zustellung des Mahnbescheids vom Gericht zur Verfügung gestellt. Nimmt der Antragsteller am elektronischen Datenaustausch teil und erhält die Zustelllnachrichten elektronisch, wird das Antragsformular nicht übersandt.
Die Verwendung des Formulars ist zwingend vorgeschrieben; ein formloser Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid wäre zurückzuweisen.