
Finden Sie Ihre Nachricht nicht im Ordner "Gesendete" ist diese entweder gelöscht worden oder es hat kein Übertragungsvorgang stattgefunden. Überprüfen Sie vieleicht, ob sich die Nachricht möglicherweise noch im Ordner "Ausgang" befindet und noch versandt werden muss.
Nutzer eines zugelassenen Kommunikations- und Übertragungssoftwareproduktes erkundigen sich bitte bei dem Hersteller Ihrer Software, ob dort ein entsprechender Mechanismus existiert.
Meist müssen diese Nachrichtendateien aus dem EGVP in ein Verzeichnis exportiert werden, von wo aus die Daten in Ihre Fach- oder Anwaltssoftware eingelesen werden. Die weitere Bearbeitung, also die Sichtung, das Ausdrucken oder das Verarbeiten der Gerichtsnachrichten erfolgt dann in Ihrer Fachsoftware. Bitte beachten Sie auch die Hinweise oder Anleitungen, welche Sie zu Ihrer Software erhalten haben. Bei Problemen wenden Sie sich bitte auchschließlich an den Anbieter oder Hersteller Ihrer Softwarelösung, da Ihnen das Gericht bei der Bedienung Ihres Programms in der Regel nicht weiterhelfen kann.
Bei der Nutzung einer anderen Kommunikations- und Datenübertragungssoftware als dem EGVP wenden Sie sich bitte ggf. an den Hersteller dieser Software, um Hinweise zu erhalten, wie der Nachrichtenanhang exportiert werden kann.