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Das Namensverzeichnis zum Erbrechtsregister wird gemäß der Aktenordnung (AktO) für die Gerichte und Staatsanwaltschaften vom 1.6.1967, Stand: 1.1.1990 geführt, wobei die §§ 2 Nr. 7, 27 Nr. 11, 12 und 15 AktO die genauen Regelungen, insbesondere den Inhalt des Verzeichnisses und der gesondert geführten Kartei gem. § 27 Nr. 11 AktO, behandeln.
Zur Bearbeitung von Nachlasssachen (Erbrechtsangelegenheiten) gehören :
Das Programmsystem ERBREG (automationsgestütztes ERBrechtsREGister) projektiert die teilweise Automation der Nachlassabteilungen bei den Amtsgerichten des Landes NRW. ERBREG beinhaltet das Namensverzeichnis zum Erbrechtsregister (Nachlasskartei) und nimmt o.a. Einträge auf.
Das Verfahren ERBREG wird von den Amtsgerichten über ein im GGRZ Hagen geladenes Dialogsystem abgewickelt (Online-Dialogsystem).
Die Funktionen des Dialogsystems sind :
Gespeichert sind u.a. die Haupt- und Altaktenzeichen, ggf. Urkundenrollennummern, die dazugehörenden Beteiligten mit ihren Personengrundangaben, sowie eine Kurzbeschreibung der Vorstücke.
Die Dialoganwendung ERBREG ermöglicht den sachbearbeitenden Stellen bei den Amtsgerichten Nachlassdaten abzurufen, Personen aufzunehmen, bereits vorhandene Nachlassinformationen zu verändern.
Die Daten des Verfahrens ERBREG werden dabei zentral in einer Datenbank des GGRZ Hagen geführt. Vor Ort werden die Daten erfasst, geändert und ggf. gelöscht.
Ein umfangreiches Datensicherungskonzept im GGRZ Hagen garantiert die permanente Verfügbarkeit und Konsistenz der zentral vorgehaltenen Datenbestände.
Es ist geplant, dass weitere Anwenderkreise am Verfahren teilnehmen können (z.B. Standesämter des Landes NRW).
Die Programmsystementwicklung und -pflege erfolgt durch das Entwicklungsdezernat (Dez. 3) des GGRZ Hagen. Die fachliche Betreuung obliegt dem Oberlandesgericht Köln.
Das Verfahren ERBREG wurde 1994 vom GGRZ Hagen in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Köln entwickelt. Am 13.05.1994 begann im Amtsgericht Rheinbach der Produktionsbetrieb des Verfahrens ERBREG.
Fachliche Änderungen, sowie die Integration und Anpassung an neue Projekte und Technologien erfolgen im laufenden Produktionsbetrieb.
Den Anwendern (Nachlassabteilungen) werden Schulungen in Form einer Verfahrenseinführung angeboten. Darüber hinaus werden ERBREG-Workshops angeboten. Diese beinhalten die Präsentation der Standardbearbeitungsvorgänge und die Erarbeitung besonderer Problemlösungen anhand praktischer Funktionsabläufe.
Das Verfahren wurde inzwischen bei allen 130 Amtsgerichten des Landes NRW eingeführt. Der aktuelle Datenbestand beläuft sich derzeit auf etwa 6,7 Mio Hauptaktenzeichen.
Die landesweite Beteiligtensuche über Name bzw. Namensbestandteile wird nach Anschluss sämtlicher Amtsgerichte des Landes NRW angestrebt.
Der Zugriff der am Verfahren beteiligten Amtsgerichte des Landes NRW erfolgt über das LVN mittels standardisierten Web-Komponenten. Am Arbeitsplatz wird lediglich ein Web-Browsersystem (z.B. MS-Internetexplorer) benötigt. Die Installation von Client-Software ist nicht erforderlich.
Verfahrenspflegestelle (VPS):
Oberlandesgericht Köln
Axel Forstmann (Leiter)
Reichenspergerplatz 1
50468 Köln
0221/7711-765
Axel.Forstmann@olg-koeln.nrw.de
Amtsgericht Leverkusen
Peter Kluth
Gerichtsstr. 9
51379 Leverkusen
02171/491-153
Peter.Kluth@ag-leverkusen.nrw.de
Programmsystementwicklung:
GGRZ Hagen
Dezernat 3
Hoheleye 3 a
58093 Hagen
Tel.: 02331/987-50