
JUKOS ist weder ein Akronym noch bezeichnet es ein einzelnes Computerprogramm, vielmehr steht JUKOS für JUstiz und KOSten.
Letztendlich verbirgt sich dahinter das Verfahren zur Automation des Gerichtskosten- und -kassenwesens und der Geldbetragsvollstreckung der Justiz Nordrhein-Westfalen.
Einen Überblick über die JUKOS-Komponenten, die fachlich und technisch als eigenständige Lösungen entwickelt worden sind, finden Sie in der Grafik der JUKOS-Produkte
.
Die grobe Beschreibung der einzelnen Komponenten des Verfahrens - in Form von 5 Säulen - ist der Grafik der JUKOS-Produkte
zu entnehmen. Diese Darstellung soll dem Betrachter dabei helfen, die Abgrenzungen der einzelnen Komponenten voneinander zu erkennen und zu verstehen.
"Herr" des Verfahrens ist das Justizministerium Nordrhein-Westfalen.
Die Fachaufsicht über die Verfahrensentwicklung und -pflege ist dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen.
Dort ist für Fragen der (Weiter-)Entwicklung, Koordinierung und Anwenderbetreuung des Verfahrens JUKOS die Verfahrenspflegestelle (VPS) JUKOS eingerichtet, die sowohl alleine als auch zusammen mit dem Landesbetrieb Information und Technik NRW, Niederlassung Hagen (IT.NRW - NL Hagen)
in Hagen die Programmerstellung für die dezentralen, bei den Gerichtskassen und Gerichtszahlstellen angesiedelten Verfahrensteile IT -Kasse und IT -Zahlstelle durchführt.
Die zentrale Datenverarbeitung des Verfahrensteils Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) erfolgt - inklusive erforderlicher Programmiertätigkeiten nach Vorgaben der Verfahrenspflegestelle JUKOS und der damit verbundenen Programmpflege - bei dem Landesbetrieb Information und Technik NRW, Niederlassung Hagen (IT.NRW - NL Hagen)
in Hagen.
JUKOS blickt inzwischen auf eine mehr als 35-jährige Geschichte zurück.
|
Jahr |
Ereignis |
|---|---|
|
1969 |
Die auf der 37. Konferenz der Justizminister und -senatoren eingesetzte Bund- / Länderkommission für Datenverarbeitung in der Justiz erhält den Auftrag, die Möglichkeiten für eine automationsgestützte Berechnung und Einziehung der Gerichtskosten zu untersuchen und eine Verfahrenslösung zu entwickeln. |
|
1971 |
Die Arbeitsgruppe "Automation des Gerichtskosten- und -kassenwesens und der Geldstrafenvollstreckung" (heute: Verfahrenspflegestelle JUKOS) erhält den Auftrag zur Entwicklung eines Verfahrens zur Automation des Kosten- und Kassenwesens in der Justiz. |
|
1975 |
Nach erfolgreichem Testbetrieb wurden ab 1975 im Rahmen der Erprobung bei den Justizbehörden Düsseldorf (Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Gerichtskasse) die ersten Kostenrechnungen für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf automatisiert erstellt. |
|
1978 |
Die zentrale Verarbeitung wird auf das neu gegründete Gemeinsame Gebietsrechenzentrum (GGRZ) in Hagen übertragen, dessen Aufgaben heute der Landesbetrieb Information und Technik NRW, Niederlassung Hagen (IT.NRW - NL Hagen) in Hagen übernommen hat. |
|
1982 |
Alle Staatsanwaltschaften (22) und alle Gerichtskassen (14) in Nordrhein-Westfalen sind im Verfahren JUKOS eingebunden. |
|
1984 |
Mitte März übernimmt das Land Hessen die zentralen JUKOS-Programm-Komponenten. |
|
2002 |
Am 02.01.2002 erfolgte die Umstellung des Verfahrens JUKOS auf den Euro. |
|
2008 |
Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit nehmen auch die kompletten Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeiten am Verfahren JUKOS mit seinem komplexen Datenmanagement und seinen umfangreichen Auskunftssystemen teil. |
Das Verfahren JUKOS wird in Nordrhein-Westfalen wie folgt eingesetzt,
der Verfahrensteil IT -Kasse bei
der Verfahrensteil IT -Zahlstelle bei
der Verfahrensteil Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) bei
Verfahrenspflegestelle JUKOS,
Email: vps-jukos@olg-duesseldorf.nrw.de
Der Leiter der Verfahrenspflegestelle JUKOS,
Eckhardt Kopatz,
Tel.: 0211 4971-198,
Email: eckhardt.kopatz@olg-duesseldorf.nrw.de