NRW-Justiz:  Elektronische Registerführung (RegisSTAR)

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Elektronische Registerführung (RegisSTAR)

Allgemeines
Verfahrensbeschreibung
Personal/Organisation
Verfahrenshistorie
Aktuelles
Ansprechpartner
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Allgemeines

RegisSTAR ist ein datenbankgestütztes IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister in den verbleibenden 30 Registergerichten in Nordrhein-Westfalen. Es wird darüber hinaus in 11weiteren Bundesländern eingesetzt, die sich unter der Federführung Nordrhein-Westfalens zu dem Entwicklerverbund RegisSTAR zusammengeschlossen haben.

Die elektronische Registerführung erfasst nachstehende Bereiche,

  • Entgegennahme der nach § 12 HGB elektronisch einzureichenden Anmeldungen und Dokumente sowie der strukturierten Daten,
  • Übernahme sowie Produktion und Verwaltung von Registerdaten,
  • dauerhafte Speicherung dieser Daten an zentraler Stelle ( IT NRW, Niederlassung Hagen) in unveränderbarer Form,
  • Erfassung der auf Papier vorliegenden Altdaten (historische Registerblätter),
  • Einsichtnahme und elektronische Auskunft über das Internet rund um die Uhr.

In Nordrhein-Westfalen sind alle bisher in Papierform geführte Registerblätter auf die elektronische Registerführung umgeschrieben und über das Internet abrufbar.Abrufbar sind des Weiteren alle seit dem 01.01.2007 elektronisch eingereichten Dokumente ( Anmeldungen, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten, etc. ).

 

Verfahrensbeschreibung

Entgegennahme von Anmeldungen und Dokumenten
Anmeldungen und Dokumente sind nach § 12 HGB und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen seit dem 01.01.2007 ausschließlich in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) bei den Registergerichten einzureichen. Die Fachanwendung RegisSTAR übernimmt diese Dokumente sowie die gleichzeitig übermittelten strukturierten Daten ( XJustiz-Format ) zur weiteren Verarbeitung und Verwaltung, um die Registereintragungen und die elektronisch eingereichten Dokumente zum Abruf über das Internet bereit zu stellen.
( Weitere Einzelheiten zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier )

Produktion und Verwaltung von Registerdaten

Hauptvorteil der elektronisch Registerführung ist, dass alle Daten nur einmal aufgenommen werden müssen und fortan beliebig oft abgerufen und weiterverarbeitet werden können. Die Aufnahme der Daten erfolgt im Wege der sog.. Vorerfassung vorwiegend durch die Servicekräfte; RegisSTAR ermöglicht mittels RegisPOST die automatisierte Übernahme der von den Notaren übermittelten strukturierten Daten und stellt für die Nachbearbeitung sowie die Vorbereitung eines Eintragungsentwurfes komfortable Eingabemasken zur Verfügung.

Für diesen Workflow bietet RegisSTAR folgende Funktionen:

  • Datenübernahme aus dem EGVP
  • automatische Führung des AR-Registers
  • konfortable Fallbearbeitung durch sinnvolle Menüsteuerung bis hin zur Eintragung und Übernahme der Dokumente zum Registerordner
  • automatische Freivermerksprüfung
  • komfortable Kostenberechnung
  • Bereitstellung landesweiter, gerichtsspezifischer und eigener Textbausteine
  • erleichtertes, größtenteils automatisches Erstellen von Schriftstücken (Mitteilungen, Verfügungen, Bekanntmachungen), amtlichen und nichtamtlichen Ausdrucken mittels eigenen Dokumenteneditors
  • Versand von Schriftstücken über das EGVP
  • Suchfunktionen, auch mit Alias-Namen
  • Anzeige des elektronischen Registerblattes in aktueller und chronologischer Form sowie des historischen Registerblattes
  • Aufruf der elektronisch eingereichten Dokumente
  • Kontrolle von Aktenläufern und Fristen
  • automatischen Erstellen von Veröffentlichungen
  • Statistikfunktionen
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In Nordrhein-Westfalen wird die elektronische Registerführung in einer sog. verteilten Lösung betrieben. Das bedeutet, dass für jedes Registergericht ein Produktionsserver existiert. Er bietet alle vor Ort benötigten Funktionen für ein Registergericht, die für die maschinelle Führung des Registers notwendig sind.
Die elektronischen Registerblätter auf dem Produktionsserver sind eine Kopie des Registers im Rechtssinne; vergleichbar mit den Handblättern im Hauptband der bisherigen Registerakten.
Mit der elektronischen Signatur einer Eintragung werden die Daten von den Produktionsservern in die Datenbank des Zentralservers in Hagen übertragen. Auf dem Zentralserver befindet sich das elektronische Register im Rechtssinne. Dort erfolgt die dauerhafte und unveränderliche Speicherung der Daten und Dokumente im Registerordner.
Mit der Eintragung wird auch die Veröffentlichung der Eintragung nach § 10 HGB vorbereitet, die nach Freigabe kostenlos von jedermann im Internet eingesehen werden kann ( www.handelsregisterbekanntmachungen.de ). Kostendaten werden über eine Schnittstellen an das IT-Kostenverfahren JUKOS übermittelt.

Einsichtnahme und elektronische Auskunft über das Internet rund um die Uhr
Das interessierte Publikum kann über das Internet in das elektronische Register sowie die elektronisch eingereichten Anmeldungen und Dokumente Einsicht nehmen. Die Internetrecherche wird durch eine komfortable Anzeige und Druckfunktionen der Registerblätter unterstützt. Registerblätter können als aktueller, chronologischer und/oder historischer Ausdruck abgerufen werden. Die Einsichtnahme sowie der Abruf weiterer Informationen wie z.B. von Unternehmensadresse usw. ist gebührenpflichtig. Der WWW-Server bedient auch die externen Einsichtnehmer kostenlos in allen 130 Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen (Terminal im Publikumsbereich).
Interne Einsichtnehmer (Mitarbeiter der Gerichte und zugelassene Behörden) können soweit ein Zugang zum LVN besteht und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, den gesamten Registerinhalt in Nordrhein-Westfalen recherchieren.

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Personal und Organisation

RegisSTAR ist in Zusammenarbeit der Länder Baden-Würtenberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entstanden. Dieser sog. Entwicklerverbund wird von Nordrhein-Westfalen federführend geleitet.
Die Projektlenkungsaufgaben im Rahmen des Entwicklerverbundes werden durch den Lenkungskreis wahrgenommen, dem Vertreter der Justizministerien der beteiligten Länder angehören.
Auf Fachebene beraten und unterstützen sich die beteiligten Bundesländer im Anwenderkreis; in diesem Gremium werden auch die Weiterentwicklung der Software und das Fehlermanagement betrieben.
Beim Amtsgericht Essen betreibt die Verfahrenspflegestelle "Elektronische Registerführung" seit Herbst 1999 ein Testlabor, in der die jeweils ausgelieferte Version der Softwarelösung RegisSTAR unter Echtbedingungen getestet wird. Dort befindet sich auch die Geschäftsstelle des Anwenderkreises.

Verfahrenshistorie

07/1995: Einführung des in elektronischer Form geführten Partnerschaftsregisters zentral für das ganze Land beim Amtsgericht Essen; seitdem problemloser Echtbetrieb
09/1995: Einrichtung der Arbeitsgruppe "Elektronische Grundbuch- und Registerführung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen beim Oberlandesgericht Hamm"
10/1997: Grundsatzentscheidung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zu Gunsten der Einführung elektronisch geführter Register
12/1997: Nordrhein-Westfalen verbindet sich mit den Bundesländern Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu einem Entwicklerverbund; weitere Bundesländer sind mittlerweile beigetreten, andere stehen vor dem Beitritt
10/1999: Aufnahme des Testbetriebs der Software RegisSTAR beim Amtsgericht Essen
10/2000: Aufnahme des Echtbetriebes beim Amtsgericht Essen als Pilotgericht
04/2001: Übernahme des Registerbestandes des Amtsgerichts Hattingen/Ruhr in elektronischer Form durch das Amtsgericht Essen im Zuge der sog. Konzentration der Registergerichte
06/2001: Aufnahme des Echtbetriebes beim Amtsgericht Köln
07/2001: Aufnahme des Echtbetriebes beim Amtsgericht Düsseldorf
10/2003: vollständige Einführung von RegisSTAR in Nordrhein-Westfalen bei den verbleibenden 30 Registergerichten
Frühjahr 2006: Aufnahme des Probebetriebs zum elektronischen Rechtsverkehr
01.01.2007: Beginn des Echtbetriebs zum elektronischen Rechtsverkehr. Unter der Internetadresse www.handelsregister.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ist ein einheitliches Zugangsportal ( Gemeinsames Registerportal der Länder ) mit einer bundesweiten Suchfunktion über die Datenbanken aller Registergerichte freigeschaltet.
01.11.2008: Umsetzung der technischen Anforderungen des MoMiG ( Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen )
01.08.2009: Aufnahme des Echtbetriebs des Register Messaging Service ( RMS )
2009 Elektronische Führung der Vereinsregister und Konzentration der Vereinsregisterführung auf die 30 Registergerichte in Nordrhein-Westfalen

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Aktuelles

Die Verfahrenspflegestelle "Elektronische Registerführung"begleitet die Anwender beider Nutzung aller Komponeneten der Anwendung RegisSTAR. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs war bei allen Registergerichten mit einer erheblichen Arbeitsumstellung verbunden. Für die Aufnahme des elektronischen Rechtsverkehs waren umfangreicheÄnderungen vorhandener Programmteile sowieSchnittstellen zu weiteren Komponenten wie dem elektronischen Gericht- und Verwaltungspostfach ( EGVP ), der Signatureinheit, dem Registerportal etc. notwendig und aufeinander anzupassen.Auch waren die Funktionalitäten in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer abzustimmen. Die so geschaffenen Standards ( Grunddatensatz XJustiz, Fachdatensatz X-Register ) und Schnittstellen werden regelmäßig aktualisiert bzw.weiterentwickelt.Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beruht auf der Richtlinie 2003/58/EGdes Europäischen Parlaments und des Rates, der sog. SLIM IV - Richtlinie, die durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10.11.2006 ( EHUG ) in nationales Recht umgesetzt worden ist. Nach den zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderungen werden das Handelsregister, das Genossenschaftsregister sowie das Partnerschaftregister verbindlich elektronisch geführt. Alle zum Register einzureichende Anmeldungen und Dokumente wie z.B. Gesellschaftverträge, Gesellschafterlisten usw. sind in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ( EGVP ) zu übermitteln ( § 12 HGB ). Auf Seiten der Notare sind die Dokumente daher in elektronische Dokomentformate ( als pdf- oder tiff-Dateien ) umzuwandeln und in der Regel mittels Signaturkomponenten elektronisch qualifiziert zu signieren und über das EGVP an das zuständige Registergericht zu übermitteln. Hierbei wird auch ein Großteil der Daten in strukturierter Form übermittelt.
Die Dokumente und Daten können über die neue Sytemkomponente RegisPOST automatisiert nach RegisSTAR übernommen und von den Sachbearbeitern überprüft werden. Durch die Signatur der Registereintragungen und die Freigabe der der Einsicht unterliegenden Dokumente zum Registerordner sind alle Registerinformationen und alle elektronisch eingereichten Dokumente über das Internet elektronisch abrufbar. Auf gebührenpflichtigen Antrag sind auch die noch in Papier vorliegenden Dokumente zum elektronischen Abruf bereit zu stellen.

Im Rahmen der Supportstruktur des Beratungstelefons Informationstechnologie (BIT) leistet die Verfahrenspflegestelle "Elektronische Registerführung" den sog. 2nd-level-support und den Kontakt zur Softwareentwicklerin.

Die Verfahrenspflegestelle "Elektronische Registerführung" hat aufgrund der von ihr erarbeiteten Schulungs- und Einführungskonzepte die Schulung der Multiplikatoren aller Registergerichte in Nordrhein-Westfalen geschult und führt regelmäßig Aufbau- und Nachschulungen für Multiplikatoren und Servicekräfte durch.. Wesentliche Teile der Arbeitskraft der Verfahrenspflegestelle erstrecken sich auf die fachliche Administration von RegisSTAR, so zum Beispiel der Systemanpassung an die Erfordernisse des elektronischen Rechtsverkehrs und der sonstigen Funktionalitäten an die neue Gesetzeslage.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Verfahrenspflegestelle stehen derzeit die weitere Betreuung.und die Weiterentwicklung des Verfahrens, insbesondere die Konvergenz der beiden in Deutschland betriebene Fachanwendungen RegisSTAR und AUREG sowie die Einführung einer einer vollelektronischen Aktenführung

Daneben stellen sich für die VPS RegisSTAR insbesondere im Rahmen des im November 2009 bekanntgemachten Grünbuchs der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BR-Drucksache 828/09 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab) auf Europäischer Ebene vielfältige neue Aufgabenfelder. So ist die VPS RegisSTAR an der Vernetzung der nationalen Handelsregister als Fortentwicklung des Branch Disclosure Service sowie der Ausarbeitung einer Europäischen Justizplattform beteiligt.

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Ansprechpartner

Weitere Informationen erteilen die Mitglieder der Verfahrenspflegestelle "RegisSTAR":

  • Dr. Carsten Peters; Richter am Oberlandesgericht
    - Leiter der Verfahrenspflegestelle-
  • André Nowak, Richter am Landgericht; Landgericht Münster
  • Dr. Tanja Kothes; Richterin, Amtsgericht Essen
  • Axel Forstmann, Rechtspfleger, Oberlandesgericht Köln
  • Helmut Lansing, Rechtspfleger, Amtsgericht Coesfeld
  • Andreas Schmitt, Rechtspfleger, Amtsgericht Wuppertal
  • Georg Oldenburg, Rechtspfleger, Amtsgericht Bochum

Die Mitglieder der Verfahrenspflegestelle sind unter der Telefonnummer 0201 803-1570 und der E-Mail-Adresse regisstar@olg-hamm.nrw.de erreichbar.

 


 
 

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