
Die Zulassung zu diesem automatisierten Grundbuchabrufverfahren bedarf der Genehmigung, die nur auf Antrag erteilt wird. Mit der Aufgabe der Genehmigungsbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Amtsgericht Hagen betraut worden. Die Anträge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Vordrucken zu erstellen.
Für Anträge von Gerichten und Behörden wird darauf hingewiesen, dass das Justizministerium in dem Erlass vom 05.07.2004 (AZ: 1512 - I. 14) festgelegt hat, dass Anträge auf Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren nur über Antragsammelstellen, die in den jeweiligen Ressorts einzurichten sind, an den Direktor des Amtsgerichts Hagen übersandt werden sollen. Für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden keine Sammelstellen eingerichtet, Anträge von diesen Behörden können direkt an das Amtsgericht Hagen übersandt werden.
Weitere Informationen zur Internet-Grundbucheinsicht einschließlich der hiermit verbundenen Kosten können auf der Seite des Verfahrens
abgerufen werden.