
Des Weiteren hat die Überführung des Grundbuchs in einen elektronischen Datenbestand einen zu weiteren Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen führenden automatisierten Datenaustausch mit anderen, auch justizübergreifenden Fachanwendungen ermöglicht. So führt die Verknüpfung mit dem Kassenverfahren der Justiz JUKOS dazu, dass die Kostenrechnungen weitestgehend automatisiert erzeugt und versandt werden können und aufgrund der Anbindung an eine landesweite zentrale Poststelle im GGRZ Hagen kann von dort aus gleichfalls automatisiert insbesondere die Erteilung von Ausdrucken und die Versendung von Eintragungsmitteilungen erfolgen. Die Anbindung an das Katasteramt hat zur Folge, dass es für die von dem Vermessungsamt gepflegten Daten vor einer Weiterverarbeitung beim Grundbuch keiner manuellen Erfassung dieser Daten mehr bedarf.
Aufgrund der elektronischen Anbindung an das Kataster steht dem Grundbuchamt nunmehr auch in elektronischer Form eine strukturierte Datenbasis für die Recherche nach Grundbüchern über Angaben zum Flurstück und zu Eigentümern zur Verfügung.
Eine effizientere Gestaltung der justizinternen Arbeitsabläufe ist durch die elektronische Speicherung der Grundbuchdaten auch dadurch herbeigeführt worden, dass andere Abteilungen der Amtsgerichte und andere Gerichtsbarkeiten jeweils vom dortigen Arbeitsplatz aus Einsicht in das Grundbuch nehmen können. Die elektronische Grundbuchführung fördert zudem den Servicecharakter der Justiz. Mit der Einführung des elektronischen Grundbuchs ist denjenigen, die ein Recht zur Einsicht in das Grundbuch haben, die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen einer elektronischen Grundbuchauskunft über das Internet elektronisch auf die Grundbuchblätter zugreifen zu können. Die Vorteile einer elektronischen Grundbuchführung kommen daher nicht nur der Justizverwaltung, sondern auch unmittelbar den Bürgern zugute.
Auf dem Zentralserver im Gemeinsamen Gebietsrechenzentrum (GGRZ) in Hagen befindet sich das elektronische Grundbuch im Rechtssinne. Dort erfolgt die dauerhafte und unveränderliche Speicherung der Daten.Mit der Freigabe einer Eintragung für ein Grundbuchblatt durch Eingabe der elektronischen Signatur werden die Daten in die Datenbank in Hagen übertragen. Der Austausch der Daten erfolgt über das Landesverwaltungsnetz (LVN); der Zentralserver wird durch Firewall-Systeme vor unberechtigten Zugriffen aus dem Internet geschützt.