NRW-Justiz:  Elektronischer Rechtsverkehr

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Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Grafik Laptop und Weltkugel

Klage- und Antragsschriften sowie Schriftsätze können bei den drei Finanzgerichten, dem Oberverwaltungsgericht Münster, dem Verwaltungsgericht Minden und bei den Registergerichten des Landes auch in elektronischer Form eingereicht werden (sog. elektronischer Rechtsverkehr).

Hier bekommen Sie ausführliche Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in den verschiedenen Bereichen:

  • Ordner Registergerichte
    Ab dem 01.01.2007 müssen bei allen Registergerichten des Landes Anmeldungen zur Eintragung in das Register und die Dokumente im Sinne des § 12 Absatz 2 Handelsgesetzbuch elektronisch über das so genannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Diese verpflichtende elektronische Einreichung dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die zum 01.01.2007 den elektronischen Rechtsverkehr mit den Registergerichten vorschreibt.
  • Ordner Finanzgerichte
    Bereits seit Anfang 2004 können bei den Finanzgerichten in Nordrhein-Westfalen Klage- und Antragschriften in elektronischer Form eingereicht werden. Seit dem 01.01.2006 ist dies auch über das so genannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) möglich.
  • Ordner Verwaltungsgerichte
    Seit dem 01.01.2006 können beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Verwaltungsgericht Minden Klage- und Antragsschriften sowie Schriftsätze über das sogenannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) in elektronischer Form eingereicht werden.

EGVP – Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach

Film über den elektronischen Rechtsverkehr, der Ihnen einen Einblick in die Verfahrensabläufe gibt.


 
 

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