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Der elektronische Austausch von Dokumenten zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten sowie die – teilweise automatisierte – Weiterverarbeitung innerhalb der Behörde stehen im Zentrum dieses Projekts. Auf der Grundlage der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung Amtsgericht Olpe (ERRVOAG Olpe) können seit dem 01.09.2005 in Verfahren auf Scheidung einer Ehe, einschließlich der Folgesache Versorgungsausgleich, sowie in hierauf bezogenen Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe elektronische Dokumente eingereicht werden. Letztlich sollen die Scheidungsverfahren beschleunigt, effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet werden.
Seit dem Beginn des Projekts sind im elektronischen Postfach des Amtsgerichts Olpe insgesamt 585 Schriftsätze (Stichtag: 30.11.2007) in elektronischer Form eingegangen. Die beteiligten Rechtsanwaltskanzleien haben in dieser Zeit 290 unsignierte und 295 qualifiziert signierte Schriftsätze übermittelt.
Mit der Durchführung des Projekts werden folgende Ziele verfolgt:
In einer ersten Projektphase übermittelten die teilnehmenden Rechtsanwälte noch sämtliche Schriftsätze als Papierdokument (Original) und zusätzlich in elektronischer Form.
In einer zweiten Phase des Pilotprojekts verzichteten die beteiligten Anwälte bereits auf die papiergebundene Übermittlung nicht bestimmender Schriftsätze, also solcher Schriftsätze, die eine handschriftliche Unterschrift gem. § 130 Nr.6 ZPO nicht erfordern.
Seit dem 01.09.2005 fand zwischen den Projektteilnehmern ein vollelektronischer Rechtsverkehr statt, d.h., dass sämtliche Schriftsätze ausschließlich elektronisch übersandt wurden. Die bestimmenden Schriftsätze und die sonstigen in § 130a Abs. 1 ZPO genannten Dokumente wurden von den Beteilig-ten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Ziff. 3 SigG) versehen. Diese gewährleistet die Authentizität des Verfassers sowie Unveränderbarkeit der signierten Dokumente.
Zum Empfang und Versand der Dateien stand ein elektronischer Gerichtsbriefkasten zur Verfügung, auf den die Rechtsanwälte über das Internet nach Kennworteingabe zugreifen konnten.
In der Familienabteilung des AG Olpe erfolgte die elektronische Aktenführung und Aktenbearbeitung zuletzt mithilfe des zu diesem Zweck eingeführten Dokumentenmanagementsystems DOMEA. Dabei wurden die elektronischen Akten parallel zu der weiterhin maßgeblichen Papierakte geführt. Die elektronisch übermittelten Schriftsätze mussten durch die Servicekräfte ausgedruckt werden, um den gesetzlichen Vorschriften über die Aktenführung zu genügen. Die weiteren rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine rechtsverbindliche elektronische Aktenführung wurden bislang nicht geschaffen (§ 298a ZPO).
Derzeit ruht das Projekt. Ein notwendiger Schritt für eine Projektfortsetzung ist die Anbindung der zwischenzeitlich in den Familiengerichten eingeführten Fachanwendung JUDICA an das Dokumentenmanagementsystem DOMEA. Auf der Grundlage einer justizinternen Evaluation des Einsatzes von Dokumentenmanagementsystemen in der Justiz sollen jedoch zuvor die Möglichkeiten einer einheitlichen Dokumentenmanagement-Lösung für alle Fachverfahren der Justiz geprüft werden.
Zum Empfang und Versand der Dateien soll zukünftig das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden. Dieses ist bei dem Amtsgericht Olpe bereits für den Datenaustausch zwischen dem Familiengericht und den Versorgungsträgern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Einsatz.
Weitere Informationen
Elektronischer Rechtsverkehr bei dem Amtsgericht Olpe ![]()
Alkea Gregor
Oberlandesgericht Hamm
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Tel.: 02381/272-5534
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