NRW-Justiz:  Projekte für Geschäftskunden der Justiz

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Projekte für Geschäftskunden der Justiz


  • Die Elektronische Kostenmarke

    Bisher erforderte der Erwerb von Kostenmarken in Form von Klebemarken den Weg zum Amtsgericht. Die dadurch entstandenen Wege- und Wartezeiten sowie die Abhängigkeit von den Öffnungszeiten der Amtsgerichte sind nun Vergangenheit. Ab sofort besteht die Möglichkeit, über das Internet Elektronische Kostenmarken zu erwerben. Alle notwendigen Infos hierüber – vor allem aus Sicht des Kunden – finden Sie hier in dem Bereich.
  • Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    Bei verschiedenen Gerichten können Klageschriften etc. auch in elektronischer Form eingereicht werden. Neben der Möglichkeit, auf elektronischem Weg einen Antrag auf einen Mahnbescheid zu stellen, sind Anmeldungen zur Eintragung in das Register elektronisch bei den Registergerichten des Landes einzureichen.
  • Elektronisches Scheidungsverfahren

    Bei dem Amtsgericht Olpe wird der elektronische Austausch von Dokumenten zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten erprobt.
  • Insolvenzverfahren online

    Die nach der Insolvenzordnung gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen in Nordrhein-Westfalen auch im Internet. Diese werden durch die jeweiligen Insolvenzgerichte über ein Fachsystem für eine Veröffentlichung im Internet bereitgestellt.
  • International Exchange of Experience on Insolvency Law (IEEI)

    Internationalen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Insolvenzrechts.
  • Internet-Grundbucheinsicht

    Besonders zugelassene Benutzer können über das Internet auf das elektronisch geführte Grundbuch zuzugreifen. Damit kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der Grundbuchämter in das gewünschte Grundbuchblatt Einsicht genommen und das Grundbuchblatt ausgedruckt werden.
  • Internet-Registereinsicht

    Auskünfte aus dem bei den nordrhein-westfälischen Amtsgerichten geführten Handelsregister, dem Genossenschaftsregister und dem Partnerschaftsregister können von jedermann über das Internet eingeholt werden. Hier erhalten Sie Hinweise/ Zugangsvoraussetzungen zur Register-Auskunft über Internet sowie Informationen über das Fachverfahren RegisSTAR.
  • Verfahren elektronisches Schuldner- und Vermögensverzeichnis (Ve§uV)

    Das zentrale Schuldnerverzeichnis in Nordrhein-Westfalen (vormals AUSCHU)

 
 

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