
Allgemeines
Verfahrensbeschreibung
Personal und Organisation
Verfahrenshistorie
Ausblick
Ansprechpartner
Gemäß § 915 Zivilprozeßordnung (ZPO) führt jedes Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht ein Verzeichnis der Personen, die in einem anhängigen Verfahren die eidesstattliche Versicherung (u.a. § 807 ZPO, § 284 AO) abgegeben haben oder gegen die Haft angeordnet wurde (§ 901 ZPO). Die Verordnung über das Schuldnerverzeichnis (SchuVVO) regelt die inhaltliche Ausgestaltung. Eingetragen werden weiterhin Personen, bei denen die Konkurs- bzw. Insolvenzeröffnung mangels Masse abgewiesen worden ist (§ 107 Abs. 2 KO bzw. § 26 Abs. 2 InsO).
Mit Erlass der Verordnung zur Errichtung eines zentralen Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnis-VO) vom 17. Juli 2002 wurde in Nordrhein-Westfalen ein zentrales Schuldnerverzeichnis für die Bezirke aller 130 Amtsgerichte bei dem Amtsgericht Hagen eingeführt.
Das Verfahren Ve§uV (Verfahren elektronisches Schuldner- und Vermögensverzeichnis) unterstützt die Führung des Schuldnerverzeichnisses bei den Amtsgerichten (Vollstreckungsgerichten) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ve§uV beinhaltet das Schuldnerverzeichnis und nimmt die o.a. Einträge auf.
Ve§uV für die Zwangsvollstreckungsabteilungen:
Die Mitarbeiter der Zwangsvollstreckungsabteilungen in den Amtsgerichten tragen die nach den gesetzlichen Vorgaben vorgesehenen Einträge (Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Erlass eines Haftbefehls sowie Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse) für Ihren Bezirk in Ve§uV ein.
Ve§uV für Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen:
Gem. § 4 der Verordnung zur Errichtung eines zentralen Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnis-VO) wird den Vollstreckungs- und Erhebungsstellen der Finanzämter, den Vollstreckungsbehörden des Landes nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (z. B. Stadtkassen und Gemeindekassen) sowie den Staatsanwaltschaften ein lesender Zugriff auf die Daten des zentralen Schuldnerverzeichnisses eingeräumt. Derzeit greifen ca. 450 Behörden auf diese Daten mit Unterstützung von Ve§uV zu.
Die Genehmigung für die Freischaltung des lesenden Zugriffs auf das zentrale Schuldnerverzeichnis erteilt der Präsident des Landgerichts in Hagen.
Ferner können auch die Oberjustizkassen sowie die Insolvenzabteilungen des Landes Nordrhein-Westfalen Schuldnerdaten abfragen.
Ve§uV für Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen:
Ve§uV unterstützt auch die Arbeit der Gerichtsvollzieher im Land Nordrhein-Westfalen. Ihnen wird der lesende Zugriff auf die Daten des zentralen Schuldnerverzeichnisses – auch vom heimischen Arbeitsplatz aus – eingeräumt.
Der Versand von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis:
Die Daten aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis werden den derzeit ca. 160 Abdruckempfängern beim Amtsgericht Hagen in Papier- oder in elektronischer Form (E-Mail-Versand) bereitgestellt.
Die Genehmigung für den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis erteilt der Präsident des Landgerichts in Hagen. Die Voraussetzungen sind in §§ 915 d) ff. ZPO geregelt.
Der Verfahrenspflegestelle Ve§uV obliegt die Administration der Abdruckempfänger sowie die zentrale Abrechnung der Gebühren für den Empfang der Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis.
Die Rechteverwaltung:
Mit der Rechteverwaltung in Ve§uV können verschiedene Organisationseinheiten (z. B. Amtsgerichte), Benutzergruppen (z. B. Gerichtsvollzieher) und Benutzer angelegt werden. Es besteht die Möglichkeit Berechtigungsprofile zu erstellen, die sodann den einzelnen Benutzern zugeordnet werden können (z. B. schreibender und lesender Zugriff für die Zwangsvollstreckungsabteilungen).
Die Rechteverwaltung wird von den Mitarbeitern der Verfahrenspflegestelle Ve§uV verwaltet.
Die fachliche Betreuung obliegt seit dem 16.10.2003 der Verfahrenspflegestelle des Fachverfahrens Auschu, heute Ve§uV, die am Amtsgericht Hagen eingerichtet worden ist. Die Programmsystementwicklung und -pflege erfolgt durch IT.NRW Niederlassung Hagen.
Durch Erlass des Justizministers Nordrhein-Westfalen vom 15.10.1984 und des Innenministers Nordrhein-Westfalen (22.11.1984) ist dem Gemeinsamen Gebietsrechenzentrum Hagen (heute: IT.NRW Niederlassung Hagen) die Entwicklung und Pflege des automationsgestützten Schuldnerverzeichnisses übertragen worden. Am 28.05.1985 begann im Amtsgericht Köln der Produktionsbetrieb des Verfahrens AUSCHU. 1996 wurde die Verfahrenseinführung mit Anschluss sämtlicher 130 Amtsgerichte des Landes abgeschlossen.
Gemäß Schuldnerverzeichnis-VO vom 17.07.2002 wird ein zentrales Schuldnerverzeichnis für die Bezirke aller Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen bei dem Amtsgericht Hagen geführt.
Seit dem 01.03.2002 ist für Nordrhein-Westfalen das Landgericht Hagen zentral zuständig für die Genehmigung des Bezugs von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis. Gleichzeitig wurde bei dem Amtsgericht Hagen die AUSCHU-Kopfstelle eingerichtet, die für die Pflege der Abdruckempfänger und seit dem 01.11.2003 auch für die zentrale Erstellung der Kostenrechnungen zuständig ist. Im August 2007 wurde den Gerichtsvollziehern des Landes der lesende Zugriff auf die Schuldnerdaten vom heimischen Arbeitsplatz aus über eine gesicherte Internet-Verbindung ermöglicht.
Im Jahr 2010 wurde AUSCHU durch die neue Web-Anwendung Ve§uV abgelöst. Zunächst erfolgte der Anschluss der am lesenden Zugriff teilnehmenden Behörden an das neue Verfahren. Am 20.09.2010 wurde dann die Umstellung der 130 Amtsgerichte und in einem letzten Schritt am 12. Oktober 2010 der Anschluss der Gerichtsvollzieher an Ve§uV durchgeführt.
Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ändert sich die Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses ab dem 01.01.2013 grundlegend. Für die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird in jedem Bundesland ein Zentrales Vollstreckungsgericht zuständig sein, das die Schuldnerdaten elektronisch verwaltet. Eingeliefert werden die Schuldnerdaten und die Vermögensverzeichnisse in Dateiform von den Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden. Parallel wird ein Vollstreckungsportal eingerichtet, in dem bundesweit nach Schuldnereinträgen recherchiert werden kann.
Informationen zum Vollstreckungsportal ![]()
Im Bereich des Justizportals finden Sie nähere Informationen zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.
Verfahrenspflegestelle Ve§uV
beim Amtsgericht Hagen
Heinitzstraße 42
58097 Hagen
Tel.: 02331/985-553 oder -707
vps-vesuv@ag-hagen.nrw.de