Auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 30. April 2002 wurde am 1. Juli 2002 der Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Durch Kabinettbeschluss vom 16. Januar 2007 ist der Landespräventionsrat neu strukturiert und die Geschäftsführung dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen worden.
Der Landespräventionsrat berät die Landesregierung im Sinne rationaler kriminalpolitischer Zielsetzungen und Planungen.