NRW-Justiz:  Abteilung III

Kopfbild Justizministerium

Abteilung III

Strafrechtspflege
Strafrecht

Das Zusammenleben der Menschen zu schützen, die Handlungsfreiheit des Einzelnen gegen rechtswidrigen Zwang zu verteidigen und deshalb für erhebliche Rechtsbrüche Sanktionen vorzusehen und durchzusetzen - das sind die Aufgaben des Strafrechts, die die Arbeit der Abteilung III des Justizministeriums bestimmen.

Dazu gehören alle grundsätzlichen Fragen der Auslegung, der Anwendung, der Reform und der Harmonisierung strafrechtlicher und strafprozessualer Vorschriften. Straftatbestände finden sich heute nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern in einer Vielzahl von Gesetzen für nahezu alle Lebensbereiche. Genannt seien beispielhaft das Betäubungsmittelgesetz sowie zahlreiche Gesetze aus dem Bereich des Wirtschafts- und Umweltrechts.

Strafrecht ist fast immer Bundesrecht. Zu den Aufgaben gehört daher auch die Vorbereitung der Beratung von Gesetzentwürfen im Bundesrat und seinen zuständigen Ausschüssen. Soweit es um das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht geht, obliegt Nordrhein-Westfalen die Berichterstattung im Rechtsausschuss des Bundesrats.

Zügig, effizient, modern

Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen wenden das geltende Recht in eigener Verantwortung an. Die Unabhängigkeit der Richter ist in Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet. Dem kommt die inhaltliche Unabhängigkeit der bei den 19 Staatsanwaltschaften des Landes tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehr nahe. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, ohne Ansehen der Person zu ermitteln, wenn sie von dem Verdacht einer Straftat erfahren. Hierüber wachen die drei Generalstaatsanwälte des Landes, die ihrerseits der Dienst- und Fachaufsicht des Justizministeriums unterliegen. Zu den Aufgaben des Ministeriums gehört es, vor allem festzulegen, wie die Gesetze organisatorisch umgesetzt werden, um eine möglichst zügige, effiziente und zeitgemäße Strafverfolgung und Strafvollstreckung sicher zu stellen. Hierzu werden Richtlinien und sonstige Verwaltungsvorschriften erarbeitet und erlassen. Zum Beispiel für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei, für die Verfolgung der organisierten Kriminalität, der Umweltkriminalität und der Korruption.

Solche allgemeinen Regelungen stellen eine gleichmäßige Strafrechtspflege in Nordrhein-Westfalen sicher. Sie dienen der Qualitätssicherung und – soweit erforderlich – auch der Optimierung von Verfahrensabläufen und der Sachbearbeitung.

Empirische Daten spielen für eine rationelle und effiziente Strafrechtspflege eine große Rolle. Entwicklungen frühzeitig erkennen und den Erfolg von Maßnahmen überprüfen zu können, ist für zukünftige Entscheidungen von hoher Wichtigkeit. Deshalb werden für viele Sachbereiche statistische Erhebungen und zu aktuellen kriminalpolitischen Fragen Untersuchungen durchgeführt und ausgewertet.

Internationale Zusammenarbeit

Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich ist die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Dazu gehört nicht nur die Internationale Rechthilfe. Deutschland ist eingebunden in eine Vielzahl internationaler, insbesondere europäischer Abkommen, die der Harmonisierung der Vorschriften, der Optimierung der internationalen Zusammenarbeit und der Aufstellung gemeinsamer Standards dienen. An diesen für die Zukunft wichtigen Entwicklungen ist die Strafrechtsabteilung u. a. durch die Mitarbeit in mehreren EU – Gremien intensiv beteiligt.

Soziale Dienste, Täter-Opfer-Ausgleich, Vermögensabschöpfung

Kernbereiche staatsanwaltlicher Tätigkeit sind die Führung des Ermittlungsverfahrens, der Sitzungsdienst in den Gerichtsverhandlungen und die Strafvollstreckung. Moderne Strafrechtspflege bedeutet aber mehr. Eine zentrale Funktion im Sinne von Resozialisierung und Rückfallvermeidung erfüllen die Sozialen Dienste - Bewährungshilfe, Führungsaufsichtsstelle und Gerichtshilfe -, die seit langem integraler Bestandteil des Kriminaljustizsystems geworden sind. Das Justizministerium schafft die fachlichen und organisatorischen Strukturen dieser Dienste und fördert kriminalpolitische Projekte im Bereich alternativer Sanktionen. Hierzu zählt ein weites Programm an Hilfeleistungen für Probanden mit einer Vielzahl von sozialen Problemen im Tätigkeitsfeld der Bewährungshilfe. Hierzu zählen ebenso der Täter-Opfer-Ausgleich und die vielfältigen Möglichkeiten einer sachlich sinnvollen und  zugleich Ressourcen schonenden Verfahrenserledigung außerhalb gerichtlicher Verfahren. Auch die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen Verurteilte ihre Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeiten abgelten und damit zugleich Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden können, werden bei uns festgelegt. Zugleich steuert das Justizministerium einen Modernisierungsprozess innerhalb der Sozialen Dienste, der insbesondere auf fachliche Qualitätsentwicklung abzielt. Ausweis dessen ist die im Jahre 2008 erfolgte Strukturreform des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz, in deren Rahmen bisher getrennte Fachbereiche (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe) unter einem Dach zusammengeführt wurden.

Im Bereich der Strafvollstreckung können besondere Härtefälle durch das Gnadenrecht gemildert werden, dessen Fortentwicklung und Überwachung ebenfalls Aufgabe des Justizministeriums ist. Auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür, wann Verurteilte ihre Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgelten können, werden bei uns festgelegt.

Ein weiteres – bedeutsames – Betätigungsfeld der Staatsanwaltschaften liegt im Bereich der sog. Vermögensabschöpfung. Dort, wo es möglich ist, bemühen Staatsanwälte sich darum, Straftätern die Gewinne aus strafbaren Handlungen zu nehmen und den Opfern bei der Zurückgewinnung verlorener Vermögenswerte zu helfen. Durch diese Maßnahmen wird insbesondere Tätern aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oder der Wirtschaftskriminalität die finanzielle Basis entzogen. Die Fortbildungsinitiative des Justizministeriums in diesem Bereich hat Maßstäbe gesetzt.


 

 

Verantwortlich: Justizministerium NRW, Abteilung III, Stand:2012
 

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