Aktueller Inhalt:
In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes kann eingestellt werden, wer
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten erfüllt;
- nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen sowie in gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist;
- eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt;
- im Zeitpunkt der Einstellung noch nicht 39 Jahre, als Schwerbehinderter noch nicht 42 Jahre alt ist. Sofern anrechenbare Zeiten vorliegen, kommt ggfls. einer Erhöhung dieser Höchstaltersgrenzen in Betracht.