Aktueller Inhalt:
Vorbildung
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mindestens Hauptschulabschluss
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abgeschlossene Berufsausbildung
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praktische Bewährung als Justizhelferin/Justizhelfer
Ausbildung
Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister absolvieren im Anschluss an eine praktische Ausbildung, die im Rahmen eines tariflichen Arbeitsverhältnisses als Justizhelferin bzw. Justizhelfer (vergl. entspr. Berufsbild) erfolgt, einen achtwöchigen fachtheoretischen Lehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz NRW Nebenstelle Monschau. In dieser Zeit erhalten sie insgesamt 232 Stunden Unterricht in den Fächern:
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Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst
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Ausübung und Grenzen unmittelbaren Zwangs
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Bestimmungen betr. den Einsatz von Schuss- und Schlagwaffen
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Zustellungsrecht
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Vermittlung grundlegender Rechtskenntnisse
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Grundzüge der Psychologie
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Kurzüberblick Mobiliarzwangsvollstreckung
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Verfassungs- und Beamtenrecht
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Gerichtsorganisation
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Gesundheitsfürsorge
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Eigen- und Fremdsicherung
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Erste Hilfe (Betriebshelfer)
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Praktische und theoretische Einweisung in Strahlenschutz einschl. der Möglichkeit des Erwerbs der Befähigung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten
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Durchführung von Eingangskontrollen mit den Schwerpunkten Waffenrecht und Gepäckdurchleuchtung
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Umgang mit und Einsatz von Handfunksprechgeräten
Der fachtheoretische Lehrgang schließt mit einem qualifizierten Zeugnis ab.
Hinweis: Anfragen über Einstellungsmöglichkeiten als Justizhelferinnen und Justizhelfer sind ausschließlich an die jeweiligen Justizbehörden (Personalabteilungen) zu richten. Lediglich Einzelauskünfte zu dem fachtheoretischen Lehrgang können unter poststelle.nst@azj.nrw.de eingeholt werden.