/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Landesverfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster übt im Land die Verfassungsgerichtsbarkeit aus. Regelungen über Zuständigkeiten und Zusammensetzung enthalten die §§ 75 und 76 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die weiteren maßgeblichen Bestimmungen finden sich im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter anderem bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung über Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren bei Landtagswahlen, über Organstreitigkeiten und über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Seit der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde  am 1. Januar 2019, mit der jeder Bürger und jede Bürgerin die Verletzung von Grundrechten der Landesverfassung geltend machen kann, stellen Verfassungsbeschwerden den Großteil der beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemachten Verfahren dar.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z