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BEISPIELhaft

Haftantritt und Diagnostik

Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Ablauf des Haftantritts und das Diagnostikverfahren.

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erhalten Verurteilte eine Ladung zum Strafantritt. Aus ihr geht hervor, wann und in welcher Justizvollzugsanstalt die Aufnahme in den Strafvollzug erfolgen soll. Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt richtet sich nach dem Vollstreckungsplan.

Kommen Verurteilte dieser Ladung nicht nach, ergeht ein Vollstreckungshaftbefehl. Befinden sich Gefangene bereits in Untersuchungshaft, erfolgt ein Übertritt in die Strafhaft.

Mit der Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt tritt eine einschneidende Änderung des Alltags ein. Der Justizvollzug dient der Vollstreckung der Freiheitsstrafe, was mit erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit verbunden ist. Die Haft beginnt mit dem Aufnahmeverfahren, an das sich weitere Stationen anschließen.