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024-Vollzugsplanung

Quelle: Justiz NRW / Jochen Tack

Vollzugsplan

Planung des Vollzugsverlaufs

Der auf die jeweiligen Bedürfnisse des Gefangenen zugeschnittene Vollzugsplan wird auf der Grundlage der in der Behandlungsuntersuchung (Diagnostik) gewonnenen Erkenntnisse erstellt. Der Vollzugsplan benennt die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Vollzugsziels, der Resozialisierung, und zeigt Perspektiven für die künftige vollzugliche Entwicklung der Gefangenen auf. Er bildet hinsichtlich des Vollzugs- und Behandlungsablaufes einen Orientierungsrahmen sowohl für den Gefangenen als auch für die Vollzugsbediensteten.

Der Vollzugsplan enthält regelmäßig Angaben zu der Unterbringung im geschlossenen oder offenen Vollzug, der Art der Unterbringung im Vollzug, insbesondere in Wohn- oder Behandlungsgruppen oder in einer sozialtherapeutischen Einrichtung, der Teilnahme an therapeutischen Behandlungs- oder anderer Hilfs- oder Fördermaßnahmen, der Sport- und Freizeitgestaltung ,dem Arbeitseinsatz sowie zu Maßnahmen der beruflichen Aus-und Weiterbildung und zu der Planung vollzugsöffnender Maßnahmen. Darüber hinaus finden sich in dem Vollzugsplan Angaben zur der Pflege familiärer Kontakte, der Gestaltung von Außenkontakten und zu einer ehrenamtlichen Betreuung. Unter Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs des jeweiligen Gefangenen werden in dem Vollzugsplan auch unterstützende Maßnahmen wie beispielsweise die Schuldner-und Suchtberatung aufgelistet. Ebenfalls konkretisiert der Vollzugsplan die gesetzlich normierten Grundsätze der opferbezogenen Vollzugsgestaltung, indem er Angaben über opferbezogene Maßnahmen und Maßnahmen zum Ausgleich von Tatfolgen enthält. Zudem werden die für die Eingliederung des Gefangenen erforderlichen Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung in dem Vollzugsplan festgelegt.

Der Vollzugsplan und seine Umsetzung werden regelmäßig überprüft und der Entwicklung der Gefangenen angepasst. Zur Vorbereitung der Aufstellung und Fortschreibung des Vollzugsplans werden Konferenzen mit den an der Vollzugsgestaltung maßgeblich Beteiligten durchgeführt.

Die Vollzugsplanung wird mit den Gefangenen erörtert, deren Anliegen und Vorschläge angemessen berücksichtigt werden.