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Amtsanwalt (m/w/d)

Die Amtsanwältin/der Amtsanwalt ist eine Beamtin/ein Beamter einer Sonderlaufbahn innerhalb des gehobenen Justizdienstes der Aufgaben aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft wahrnimmt. Er tritt in der Regel beim Amtsgericht als Anklagevertreter auf. Meist bearbeitet ein Amtsanwalt Verkehrsdelikte und sog. "leichtere Kriminalität". Die theoretische Ausbildung zum Amtsanwalt findet in einem viermonatigen fachwissenschaftlichen Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen statt. Schwerpunkte der Ausbildung sind das Straf- und Jugendstrafrecht, das Strafverfahrensrecht, sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Amtsanwaltsanwärter stammen aus dem gehobenen Justizdienst (Rechtspfleger).

Weitere Informationen zum Beruf entnehmen Sie der Website für die Nachwuchsgewinnung.

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