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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, welches bei den Kapitalgesellschaften oder der Genossenschaft die Tätigkeit der gesetzlichen Vertretungsorgane im Auftrag der Gesellschafter bzw. Genossen überwacht. Bei der AG, der KGaA und der Genossenschaft ist die Bestellung der Aufsichtsratmitglieder zwingend bzw. obligatorisch, während bei der GmbH die Möglichkeit, aber nicht grundsätzlich die Verpflichtung besteht, einen Aufsichtsrat zu bilden. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt bei der AG und der KGaA durch die Hauptversammlung, bei der GmbH durch die Gesellschafterversammlung und bei der Genossenschaft durch die Generalversammlung. Daneben besteht auch die Möglichkeit, die Mitglieder des Aufsichtsrats durch das Registergerichtzu ernennen bzw. abzuberufen.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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