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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht sieht rechtliche Hilfen für Menschen vor, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Für sie bestellt das zuständige Betreuungsgericht, falls erforderlich, eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzliche Vertretung in genau festgelegten Bereichen, z. B. Vermögensangelegenheiten oder Gesundheitssorge (siehe Broschüre "Was Sie über das Betreuungsrecht wissen sollten" ).

Ihre Fragen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht beantworten unsere Experten am ersten Donnerstag im Monat Februar , Mai, August und November von 15.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefon-Nr. +49 211 837-1915.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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