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Gefangene

Gefangene sind Personen, denen aufgrund eines förmlichen Gesetzes unter Beachtung vorgeschriebener Formen durch richterliche Anordnung die Freiheit entzogen ist. Dabei wird z.B. die Untersuchungshaft, die Jugendstrafe und die Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Die Rechtsstellung von Strafgefangenen wird in § 4 StVollzG NRW und § 4 JStVollzG NRW geregelt.

Es dürfen nur solche Einschränkungen der Freiheit vorgenommen werden, die die Justizvollzugsgesetze vorsehen und die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung notwendig sind. Grundrechte wie z.B. Menschenwürde, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Recht auf Eheschließung und ehelichen Besuch sind unbeschränkt. Gefangene wirken an der Gestaltung ihrer Behandlung und der Erreichung des Vollzugsziels aktiv mit.

Weitere Informationen:

  • Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen
    Allgemeine Informationen zum Justizvollzug, zu Ausländern im Strafvollzug, zur Sicherungsverwahrung, zum kriminologischen Dienst und zur baulichen Gestaltung der Justizvollzugsanstalten.

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