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Minderung

Die Minderung ist ein Anspruch, der im Rahmen der Gewährleistung dem Käufer einer mangelhaften Sache zusteht. Führt der vorrangige Anspruch der Nacherfüllung nicht zum Erfolg oder ist er für den Käufer unzumutbar, können die weiteren Gewährleistungsansprüche, unter ihnen die Minderung geltend gemacht werden. Bei der Minderung wird der gezahlte oder zu zahlende Kaufpreis in dem Verhältnis herabgesetzt, in dem der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im mangelfreien Zustand zum wirklichen Wert gestanden hätte (vgl. § 441 Abs.3 BGB).

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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