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Prozesskostenhilfe

Die volle oder teilweise Befreiung einer Partei von den Prozesskosten. Prozesskostenhilfe (PKH) kann für jede Art von Verfahren beantragt werden. Sie kommt grundsätzlich nur den Parteien zugute, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten selbst zu tragen (pers. Voraussetzung). Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist die hinreichende Erfolgsaussicht eines gerichtlichen Verfahrens. Außerdem darf die Führung eines Prozesses nicht mutwillig erscheinen (siehe Faltblatt "Was Sie über Prozesskostenhilfe wissen sollten").

In Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt.

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