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Rechtsbehelfe im Strafvollzug

Rechtsbehelfe und Beschwerdemöglichkeiten haben für den Gefangenen aufgrund der psychisch-sozial belastenden Situation des Strafvollzuges und der vielfältigen Rechtsbeschränkungen ein großes Gewicht. Neben den Rechtsbehelfen, die die Strafprozessordnung für das Strafvollstreckungsverfahren vorsieht, stehen den Gefangenen als förmliche Rechtsbehelfe der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, die Rechtsbeschwerde, die Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde sowie als formlose Rechtsbehelfe die Gegenvorstellung, die Dienstaufsichtsbeschwerde, die Petition und die Beschwerde gem. § 108 Abs. 1 StVollzG zur Verfügung.

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