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Urkunde

Im Rahmen der Formvorschriften des BGB wird auf der Urkunde eine Willenserklärung schriftlich festgehalten. Die Sprache ist unerheblich.  Die Urkunde wird überwiegend in Papierform erstellt. Sie kann auch anderweitig schriftlich verfasst werden. Das Material muss für dauerhaftes Festhalten geeignet sein (z.B. eine Schiefertafel). Die Urkunde ist Voraussetzung für die Einhaltung der Schriftform.

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