Aktueller Inhalt:
Die Gefangenen werden im Justizvollzug so früh wie möglich auf die Zeit nach der Entlassung vorbereitet. Um den Gefangenen zu unterstützen, soll der Übergang vom Justizvollzug in die Freiheit möglichst nahtlos vollzugsinterne Behandlungsmaßnahmen mit vollzugsexternen Nachsorge- und Wiedereingliederungsangeboten verknüpfen (sog. Übergangsmanagement).
Der Strafvollzug kooperiert dazu mit einer Vielzahl an ambulant tätigen Einrichtungen und baut kontinuierlich regionale und überregionale Netzwerke aus.
Schwerpunkte des Übergangsmanagements sind: