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Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18.900 Haftplätzen der größte Justizvollzug in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen gibt es 36 Justizvollzugsanstalten und fünf Jugendarrestanstalten.
Der "Justizvollzug" umfasst alle freiheitsentziehenden Sanktionen und Maßnahmen, die in Justizvollzugsvollzugsanstalten oder Jugendarrestanstalten in Nordrhein-Westfalen vollzogen werden.
Als einzelne Vollzugsarten sind zu nennen:
Die unterschiedlichen Vollzugsarten sind durch die Justizvollzugsgesetze des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt. In den Justizvollzugsanstalten wird außerdem die Zwangshaft, Ordnungshaft und der Strafarrest vollzogen. Für sie gelten bundesgesetzliche Regelungen.
Die Zuständigkeit der einzelnen Justizvollzugsanstalten folgt aus dem Vollstreckungsplan.