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Die Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen wurde 1949 errichtet. Es gibt drei Finanzgerichte - in Düsseldorf, Köln und Münster. Aufgabe der Finanzgerichte ist es, Rechtsschutz in Steuer-, Zoll- und Kindergeldangelegenheiten zu gewähren.
Das Finanzgericht überprüft die Rechtmäßigkeit von Bescheiden in diesen Angelegenheiten. Es kann von allen Betroffenen, die sich im Einzelfall durch einen entsprechenden Bescheid in ihren Rechten verletzt fühlen - in der Regel nach erfolgloser Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens bei der zuständigen Behörde - angerufen werden.
Nicht zuständig ist die Finanzgerichtsbarkeit für steuerstrafrechtliche Verfahren, die bei den Strafgerichten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit angesiedelt sind.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Ausführungsgesetzes zur Finanzgerichtsordnung. Danach ist das Finanzgericht Düsseldorf örtlich zuständig für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Außerdem ist das Finanzgericht Düsseldorf ausschließlich zuständig für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten, sowie Angelegenheiten der gemeinsamen Marktorganisation der europäischen Gemeinschaften. Das Finanzgericht Köln ist örtlich zuständig für den Regierungsbezirk Köln und das Finanzgericht Münster ist örtlich zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.