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Im Land Nordrhein-Westfalen bestehen in Düsseldorf, Hamm und Köln - entsprechend den Oberlandesgerichten - drei Generalstaatsanwaltschaften. Ihnen steht jeweils ein Generalstaatsanwalt, der in Nordrhein-Westfalen seit 2001 nicht mehr politischer Beamter ist, vor.
Den Generalstaatsanwälten obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres Bezirks, und zwar dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf über die Staatsanwaltschaften Duisburg, Düsseldorf, Kleve (mit Zweigstelle in Moers), Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal, dem Generalstaatsanwalt in Hamm über die Staatsanwaltschaften Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (mit Zweigstelle in Hamm), Essen, Hagen, Münster (mit Zweigstelle in Bocholt), Paderborn und Siegen und dem Generalstaatsanwalt in Köln über die Staatsanwaltschaften Aachen, Bonn und Köln. Diese nachgeordneten Behörden bearbeiten pro Jahr mehr als 950.000 Verfahren gegen namentlich bekannte Personen (Js-Verfahren), über 750.000 Verfahren gegen namentlich nicht bekannte Personen (UJs-Verfahren) und etwa 75.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Außerdem wirken die Generalstaatsanwaltschaften in allen von den Strafsenaten der Oberlandesgerichte zu entscheidenden Revisions-, Rechtsbeschwerde-, Beschwerde-, Haftprüfungs-, Auslieferungs- und sonstigen Verfahren mit. Sie leiten in bestimmten Fällen (z.B. in Staatsschutzstrafsachen) selbst Ermittlungsverfahren und wirken auf eine einheitliche Handhabung von Vorschriften in ihrem Bezirk hin.
Als Verwaltungsbehörde sind sie insbesondere für die Haushalts-, IT- und vor allem Personalangelegenheiten ihres Bezirks zuständig. Insgesamt sind in den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften mehr als 5100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 988 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, über 300 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, mehr als 500 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie nahezu 1800 Angehörige des mittleren und des Schreibdienstes tätig.