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Oberverwaltungsgericht NRW

Oberverwaltungsgericht NRW. Quelle: Justiz NRW

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Oberverwaltungsgericht NRW und Verwaltungsgerichte

Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit zählen sieben Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster.

Im dreistufigen Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) ist das Verwaltungsgericht zuständig für Entscheidungen über Klagen und andere Anträge, die verwaltungsrechtliche Streitigkeiten betreffen. Das Oberverwaltungsgericht ist als Rechtsmittelgericht zuständig für Entscheidungen über Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte sowie über Beschwerden gegen andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. Daneben ist es für bestimmte Rechtsstreitigkeiten (z. B. über Bebauungspläne oder Großvorhaben) erstinstanzliches Gericht.

Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts heißen Kammern und die des Oberverwaltungsgerichts Senate, die jeweils mit drei Berufsrichtern und in mündlichen Verhandlungen zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Die Aufgaben der einzelnen Kammern bzw. Senate sind in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ist für das ganze Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster.