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Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Mahnbescheidsantrag, Seite 1 - Vorderseite -
Mahnbescheidsantrag, Seite 2 - Rückseite -

Derzeit gültig ist die Fassung 1.7.2017.

Die Vordrucke der Vorgängerfassung 1.6.2010 können noch bis auf Weiteres genutzt werden.

Benutzt werden muss ein Originalvordruck; kopierte, ausgedruckte oder sonstwie vervielfältigte Exemplare können nicht benutzt werden.

Als Anlage zum Antrag gehören zu diesem noch die amtlichen Ausfüllhinweise.

Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister dürfen seit dem 1.12.2008 die Vordrucke für die Stellung des Mahnbescheidsantrags nicht mehr benutzen (Verpflichtung zur Antragstellung in maschinell-lesbarer Form).

Alternativ zum Formularantrag kann der Barcodeantrag verwendet werden; hierfür wird kein Vordruck benutzt, sondern der fertige Antrag kann über die Webanwendung www.online-mahnantrag.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab produziert werden.